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Guten Morgen !
Ich selbst habe bei eBay ein Notebook mit Raubkopien von Windows 7 und Office 2010 verkauft.
Die Käuferin hat die Software auf Echtheit überprüft (u.a. mit Rücksprache von Microsoft) und fordert mich nun binnen einer Woche zur Nachlieferung der Original-Software auf, Ersatzweise zur Zahlung von 700 Euro für den Verzicht auf die aus dem Kaufvertrag resultierenden Ansprüche. Ich bin bereits vom Verkauf zurückgetreten und habe den Verkaufspreis erstattet. Wie sollte ich mich nun weiter richtigerweise verhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 09.03.2011 10:22:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
ich unterstelle, dass Sie das Notebook mit der Software verkauft haben; dann wäre ein Original geschuldet.
Insoweit hat der Käufer Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages und kann Sie auf Lieferung (erfolgreich) verklagen.
Ein Rücktrittsrecht Ihrerseits kommt wohl nicht in Betracht, dafür gibt es keine Grundlage.
Die andere Alternative wäre hier die Minderung des Kaufpreises, aber auch das ist ein Recht des Käufers.
Für Sie bedeutet dies: Sie müssen im Zweifel die Originalsoftware liefern oder sich mit dem Käufer einigen.
Leider kann ich hier nichts besseres mitteilen.
Nutzen Sie ggf. die Nachfragefunktion, falls bezgl. des Verkaufes andere Rahmenbedingungen geherrscht haben, als angenommen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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