Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Urheberrechtsverletzung.
Ich habe ein Buch geschrieben, welches die Aussagen bzw. Lehren verschiedener Autoren zusammenfaßt. Meine Eigenleistung ist die Zusammenstellung und die Klassifikation nach verschiedenen Themeninseln. Die Inhalte habe ich aus den Büchern dieser Autoren entnommen, wobei ich keine wörtlichen Zitate verwende, sondern Texte in Verkürzung und Neuformulierung der von den Autoren verwendeten Textpassagen und Kapitel zusammenfasse (also keine wörtliche Wiedergabe). Für alle Aussagen habe ich Quelle und Seitenzahl angegeben. Zur besseren Beurteilung sende ich Ihnen einen Auszug des Manuskriptes zu. Meine 1. Frage wäre: Verletze ich das Urheberrecht dieser Autoren bzw. müßte ich mir deren schriftlichen Abdruckgenehmigungen einholen? Meine 2. Frage wäre: Ich habe am 22. November bei einem Verlag mit Sitz in Österreich einen Veröffentlichungsvertrag unterschrieben. Könnte ich von diesem ohne Kosten noch zurücktreten? Bedingung für die Beauftragung ist, daß ich Ihnen den Manuskriptauszug sende, bevor Sie die Antwort verfassen!!!