Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Urheberrechte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist der Eisbär Knut aus dem Berliner Zoo jedermann ein Begriff. Dürfte ich als Künstler einen Eisbären nachbauen, der aussähe wie Knut und diesen dann auf einem Internetportal mit der Artikelbeschreibung "handgefertigter Eisbär, nicht Knut" verkaufen? Oder verstößt schon der Gebrauch des Namens gegen das Urheberrecht?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 11.01.2011 17:07:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Durch das Urheberrechtsgesetz werden gemäß § 2 verschiedene Werke geschützt. Bei Knut handelt es sich um einen Eisbären, also ein Tier.
Daher genießt Knut keinen Schutz nach dem Urheberrecht und Sie können Ihn als Künstlerin auch ohne rechtliche Probleme nachbauen. Dieses Werk von Ihnen würde dann bei einer gewissen Schöpfungshöhe wiederum urheberrechtlich geschützt sein.
Bezüglich des Namens: Das Namensrecht wird durch § 12 BGB geschützt. Schutz genießen natürliche und juristische Personen.
Knut – als Eisbär – wird durch das BGB nicht geschützt und ist daher auch gegen den Gebrauch seines Namens nicht geschützt. Davon abgesehen handelt es sich um einen gebräuchlichen Vornamen der nicht geschützt ist, insofern keine Verwechslungsgefahr o.ä. besteht.
Aus meiner Sicht spricht daher nichts dagegen, daß Sie Ihren Nachbau als Knut bezeichnen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Ich bedanke mich für eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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E-mail: tsmack@t-online.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 11.01.2011 19:11:25
Sehr geehrte Fragestellerin,
im Nachtrag möchte ich Ihnen noch Folgendes mitteilen:
Sie hatten nur bzgl. des Urheberrechts bzw. des Namens nachgefragt.
Allerdings besteht eine eingetragene Wort-Bildmarke unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307205738/DE
für den Eisbär Knut.
Dies betrifft natürlich nur die gewerbliche Nutzung und nicht die künstlerische Gestaltung eines Werks.
Da Sie allerdings vom Verkauf des Kunstobjekts gesprochen haben - und insofern von einer gewerblichen Nutzung - wäre ein anderer Name für den Eisbären bei Ähnlichkeit mit der eingetragenen Marke ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
im Nachtrag möchte ich Ihnen noch Folgendes mitteilen:
Sie hatten nur bzgl. des Urheberrechts bzw. des Namens nachgefragt.
Allerdings besteht eine eingetragene Wort-Bildmarke unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307205738/DE
für den Eisbär Knut.
Dies betrifft natürlich nur die gewerbliche Nutzung und nicht die künstlerische Gestaltung eines Werks.
Da Sie allerdings vom Verkauf des Kunstobjekts gesprochen haben - und insofern von einer gewerblichen Nutzung - wäre ein anderer Name für den Eisbären bei Ähnlichkeit mit der eingetragenen Marke ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
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