Ist es möglich Teile dieser Literatur zu übernehmen und z.B. als eigenes Buch zu vermarkten oder müssen hier gegebenfalls Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte beachtet werden.
Antwort geschrieben am 10.04.2011 01:42:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das Urheberrecht an der Literatur erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors, bei mehreren Autoren zählt der zuletzt verstorbene Autor. Bei anonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Wenn Grafiken enthalten sind, erlischt das urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Grafikkünstlers.
Wenn die Literatur vor 1700 erschienen ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass der jeweilige Autor bereits mehr als 70 Jahre tot ist. Sie können daher die Werke nach Belieben verwenden. Andere Schutzrechte an der Literatur als das Urheberrecht gibt es nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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