Urheberrecht bei nach Screenshot gemaltem Bild
| 12.08.2011 18:27 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Stefan Musiol
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mich beschäftigt folgende Frage.
Ich zeichne in meiner Freizeit Bilder zu privaten Zwecken. Nun bin ich angesprochen worden, bei einem gemeinnützigen Verein eine kleine Ausstellung zu gestalten.
Zuweilen entstehen die Bilder nach einem konkreten Motiv und zwar nach dem Screenshot aus einem Film. Legt man das Bild und den Screenshot nebeneinander, ist die Verwandtschaft in der Situation (z.B. Raumeindruck, Köperhaltung, ähnliche Farben) erkennbar. Bei dem gezeichneten Bild handelt es sich um eine vollständig selbst angefertigte Arbeit, nicht "durchgepaust" o.ä., sondern vom ersten bis zum letzten Strich selbst gemalt - nur eben nach dem Motiv des Screenshots.
Ist es urheberrechtlich unbedenklich, so etwas auszustellen und muss die gedankliche Quelle (im Sinne eines künstlerischen Zitats) angegeben werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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