Ich habe einen Leserbrief an eine rennomierte Tageszeitung geschrieben, der dort veröffentlicht wurde. Die Fraktion einer Partei hat diesen Leserbrief auf ihrer Internetseite als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Der Leserbrief wurde offensichtlich eingescannt. Mein Einverständnis zur Veröffentlichung wurde nicht eingeholt.
Welche Urheberrechte habe ich und was kann ich im Falle einer Verletzung meiner Rechte tun und erwarten?
Antwort geschrieben am 04.07.2011 13:59:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 32
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ihr Leserbrief zählt zu den urheberrechtlich geschützten Werken aus § 2 Abs. 1 UrhG. Mit der Einsendung des Leserbriefes an die Zeitungsredaktion haben Sie in die Veröffentlichung und zulässigen Weiterverbreitung, § 17 UrhG eingewilligt. Durch Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung und Verbreitung hat sich Ihr Urheberrechtsschutz „erschöpft", vgl. § 17 UrhG. Dies bedeutet, sind mit Zustimmung des Urhebers Werke oder deren Vervielfältigungsstücke in den Verkehr gebracht worden, kann der Urheber hinterher nicht mehr bestimmen, welchen weiteren Weg die Werke nehmen.
Hier könnte jedoch Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sein, insofern Ihr Leserbrief mit der Partei, deren Grundsätze und Ideologien etc. in Verbindung gebracht wurde, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Dann können Sie der Partei verbieten, Ihren Leserbrief weiter öffentlich anzubieten.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit besten Grüßen,
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.07.2011 14:20:12
Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre Auskunft.
Darf die Weiterverbreitung meines Leserbriefes auch ohne Zustimmung der Zeitungsredaktion erfolgen?
Mein Persönlichkeitsrecht sehe ich schon als verletzt an, da ich mit dieser Partei und deren Grundsätzen und Ideologien nicht einverstanden bin. Mit welcher Rechtsgrundlage kann ich der Partei ein Verbot aussprechen?
Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre Auskunft.
Darf die Weiterverbreitung meines Leserbriefes auch ohne Zustimmung der Zeitungsredaktion erfolgen?
Mein Persönlichkeitsrecht sehe ich schon als verletzt an, da ich mit dieser Partei und deren Grundsätzen und Ideologien nicht einverstanden bin. Mit welcher Rechtsgrundlage kann ich der Partei ein Verbot aussprechen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.07.2011 14:32:02
Darf die Weiterverbreitung meines Leserbriefes auch ohne Zustimmung der Zeitungsredaktion erfolgen? Die Zeitungsredaktion ist doch gerade an einer Weiterverbreitung interessiert, zu der Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Insofern muss Sie nicht zustimmen.
§ 14 UrhG , Art. 1 Abs.1 GG i.V.m. Art. 2 Abs.1 GG
Beste Grüße
Darf die Weiterverbreitung meines Leserbriefes auch ohne Zustimmung der Zeitungsredaktion erfolgen? Die Zeitungsredaktion ist doch gerade an einer Weiterverbreitung interessiert, zu der Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Insofern muss Sie nicht zustimmen.
§ 14 UrhG , Art. 1 Abs.1 GG i.V.m. Art. 2 Abs.1 GG
Beste Grüße
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