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Frage geschrieben am 28.04.2008 08:14:00

Urheberrecht auf Privatfotos

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3831
Beim stöbern gestern in einem Internet Kleinanzeigenportal (www.dhd24.com) wurden wir auf eine Kleinanzeige aufmerksam in der ein Inserent für seinen Deckrüden wirbt.
Das angepriesene Foto zeigt jedoch unsere Hündin - der Inserent wirbt mit seinem Rüden "Maximus".
Ferner bewirbt der Inserent, dass er mit diesem, seinem Hund einem seriösen Zuchtverein angehört.
Alle meine Fotos (auf meinen Hompepages) unterliegen dem Urheberrecht (mit ausdrücklichem Vermerkt im Menuepunkt Impressum.
Zum einen ist es ja Betrug, wie in diesem Fall einen Hund zu bewerben, der nicht sein Eigentum ist - im zweiten Fall nutzt der Inserent ein Foto, dass nicht ihm gehört.
Welche Rechte habe ich und was kann ich tun ? Kann ich Schadenersatz/Abmahngebühren verlangen ?
Kopien der Anzeigen (es sind 2 Stück) habe ich ausgedruckt - die Adresse u/o. Telefonnummer des Inserenten sind nicht erkennbar.
Ich habe Meldung an DHD24.com gemacht als auch an den Zuchtverein.
Selbstverständlich können wir belegen, dass es sich dabei um unsere Hündin handelt und das dieses Foto in unserem Haus aufgenommen wurde !
Vielen Dank !!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.04.2008 09:06:04
Rechtsanwalt Philipp Achilles
Barfüßertor 25, 35037 Marburg, Tel: 06421 - 309788-12, Fax: 06421 - 309788-32
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,



vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:


Eine von Ihnen angefertigte Fotografie ist regelmäßig als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG schutzfähig, wenn sie durch die besondere Auswahl des Motivs, des Standorts, des Beleuchtungsausschnittes, durch die Wahl der Blenden sowie aufgrund ihres individuellen Charakters eine gewisse „Schöpfungshöhe" ausweist. Diese Schöpfungshöhe unterstelle ich anhand Ihrer Angaben zweifelsohne, da das Bild nach Ihrer Schilderung alle vorstehenden Angaben aufweist..

Die Verwendung Ihrer geschützten Fotografien ohne Zustimmung ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.

Sie haben nach den §§ 97, 101a UrhG einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft über Art und Umfang der Nutzung durch den Gegner. Der Schadensersatz errechnet sich nach den Grundsätzen der „Lizenzanalogie" danach, in welcher Höhe bei freien Vertragsverhandlungen eine übliche Lizenzgebühr anfallen würde. Zu zahlen ist also eine angemessene Lizenzgebühr. Im Regelfall kann man sich hierbei an den Sätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) orientieren. Der Unterlassungsanspruch kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesichert werden. Die Gegenseite ist auch verpflichtet, Ihnen Ihre Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Es bietet sich an, zunächst die Identität des Anbieters zu klären. Dies kann durch einen Testkauf oder anderweitige Kontaktaufnahme geschehen. Gerne kann ich Ihnen bei der weiteren Bearbeitung des Falles behilflich sein.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise weitere Kosten für die Beratung anfallen.

Gerne bin ich auch bereit, die weitere Vertretung und Beratung in der Angelegenheit für Sie zu übernehmen. Sie können mich jederzeit für eine weitere Beauftragung kontaktieren.



Mit freundlichen Grüßen


Philipp Achilles
Rechtsanwalt

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Gisselberger Str. 31
35037 Marburg

Tel: 06421 - 309788-12
Fax: 06421 - 309788-32
Email: achilles@haftungsrecht.com
Web: www.haftungsrecht.com


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