Texte, die ich jeweils für einen bestimmten Auftrag geschrieben habe,
selbst verfügen. Das heißt, er will bei Bedarf schnell auch ohne mein
Wissen darauf zurückgreifen. Ich habe dem wiedersprochen und er
droht damit, unser Arbeitsverhältnis beenden zu wollen.
Aber ich bin der Meinung, dass meine Texte, wenn sie mehrfach
unterschiedlich genutzt werden sollen, auch entsprechend höher
vergütet werden müssen. Das ist ihm zu umständlich.
Diesbezüglich bitte ich um Ihre Hilfe/ Ihren Rat, wie ich verfahren
kann.
Mit Freundlichen Grüssen
........
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.02.2010 18:24:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ihre Einschätzung ist zutreffend. Da Sie freiberuflich tätig sind, gelten für Sie insbesondere nicht die Vorschriften über den Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen, so dass Sie Ihrem Auftraggeber nicht automatisch das ausschließliche, unbeschränkte und unwiderrufliche Nutzungsrecht an Ihren verfassten Texten einräumen. Es ist vielmehr konkret für jeden einzelnen Auftrag festzulegen, für welche Zwecke der jeweilige Text genutzt werden soll. Soll ein Text in einem Print-Magazin veröffentlich werden, so ist dies eine andere Nutzungsart als eine Veröffentlichung bspw. auf einer Internetseite. Beide Nutzungsarten wären gesondert zu vergüten.
Ob Sie Ihrem Auftraggeber die betreffende Datei zur Verfügung stellen, ist hier vor dem Hintergrund, dass Sie ihn als Auftraggeber möglicherweise verlieren, natürlich vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung. Für den Fall, dass Sie sich dafür entscheiden, würde ich Ihnen empfehlen, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Ihrem Auftraggeber hinzuwirken, der bereits jetzt die beabsichtigten Nutzungsarten und deren Quantität festlegt und hierfür eine angemessene Vergütung vorsieht. In diesem Vertrag sollte auch eine Klausel enthalten sein, wonach für künftige Nutzungsarten, an welche die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vielleicht gar nicht gedacht haben, eine gesonderte angemessene Vergütung fällig wird. Dies entspricht ohnehin der gesetzlichen Regelung, wonach ein Urheber immer, auch nachträglich, eine angemessene Lizenzvergütung fordern kann. Sofern Sie also eines Tages feststellen, dass Ihr Auftraggeber die fraglichen Texte abredewidrig benutzt, könnten Sie hierfür Schadensersatz fordern. Vorzugswürdiger wäre es natürlich, Sie könnten sich mit Ihrem Auftraggeber über derlei Fragen bereits jetzt einvernehmlich vertraglich einigen. Sofern es zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages kommt, der Ihnen eine angemessene Vergütung sichert, häte ich keine grds. Bedenken, dass Sie Ihrem Auftraggeber die Datei zur Verfügung stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefuntion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.02.2010 19:06:52
Vielen Dank, Rechtsanwalt Mauritz.
Der Auftraggeber will meine Forderung auf jeweilige Vergütung zum
Anlass nehmen, unser Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich finde, er
hat aufgrunddessen dazu kein Recht, oder?
Vielen Dank, Rechtsanwalt Mauritz.
Der Auftraggeber will meine Forderung auf jeweilige Vergütung zum
Anlass nehmen, unser Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich finde, er
hat aufgrunddessen dazu kein Recht, oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.02.2010 15:56:11
Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern Sie freiberuflich für diesen Arbeitgeber tätig sind, also nur auf entsprechende Anfrage Aufträge entgegennehmen und selbständig bearbeiten, gibt es leider nichts, was Sie dagegen unternehmen können. Ihrem Auftraggeber steht es frei, mit wem er Verträge abschließen möchte und mit wem nicht.
Etwas anderes könnte gelten, wenn zwischen Ihnen und dem Auftraggeber ein Vertrag existiert, wonach Ihr Auftraggeber sich dazu verpflichtet hat, Sie für einen festgelegten Zeitraum mit Aufträgen zu versogen. In einem solchen Fall wäre allerdings auch zu prüfen, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit wirklich um eine unabhängige selbständige Tätigkeit handelt, oder ob hier doch eine weisungsgebundene Tätigkeit vorliegt. Im letzteren Fall könnten dann, wie in meiner ersten Antwort bereits angedeutet, andere Regeln bzgl. der Einräumung von Nutzungsrechten gelten.
Sollte Ihr Auftraggeber die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden, sollten Sie Ihrerseits in der nächsten Zeit allerdings ein Auge darauf haben, ob die von Ihnen verfassten Texte absprachewidrig genutzt werden. In diesem Fall ergäben sich Schadensersatzansprüche, die Sie geltend machen könnten.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit weiterführenden Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
sofern Sie freiberuflich für diesen Arbeitgeber tätig sind, also nur auf entsprechende Anfrage Aufträge entgegennehmen und selbständig bearbeiten, gibt es leider nichts, was Sie dagegen unternehmen können. Ihrem Auftraggeber steht es frei, mit wem er Verträge abschließen möchte und mit wem nicht.
Etwas anderes könnte gelten, wenn zwischen Ihnen und dem Auftraggeber ein Vertrag existiert, wonach Ihr Auftraggeber sich dazu verpflichtet hat, Sie für einen festgelegten Zeitraum mit Aufträgen zu versogen. In einem solchen Fall wäre allerdings auch zu prüfen, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit wirklich um eine unabhängige selbständige Tätigkeit handelt, oder ob hier doch eine weisungsgebundene Tätigkeit vorliegt. Im letzteren Fall könnten dann, wie in meiner ersten Antwort bereits angedeutet, andere Regeln bzgl. der Einräumung von Nutzungsrechten gelten.
Sollte Ihr Auftraggeber die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden, sollten Sie Ihrerseits in der nächsten Zeit allerdings ein Auge darauf haben, ob die von Ihnen verfassten Texte absprachewidrig genutzt werden. In diesem Fall ergäben sich Schadensersatzansprüche, die Sie geltend machen könnten.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit weiterführenden Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Mauritz direkt

