Urheberrecht an / Ausschluss von Vorlesungen
| 04.05.2010 14:22 |
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Hochschule, Prüfungen
Beantwortet von
Hallo,
mir ist eine sehr ungewöhnliche Geschäftsidee gekommen. Ich würde gerne erfahren, ob sie (jenseits aller weiteren Hürden) bereits an juristischen Problemen scheitert.
Zur Idee: Im Studiengang x ist meiner Einschätzung nach ein Großteil der Studenten von gewissen Vorlesungen (unabhängig von der konkreten Hochschule und dem konkreten Dozenten) stark überfordert, da sie überhaupt nicht folgen können. Meine Idee besteht nun darin, dass ich selbst die Vorlesungen besuche und den Studenten dann als privater kommerzieller Bildungsanbieter eine Alternative zur Vorlesung biete, in der der Stoff in einer umfangreicheren Zeit ausführlicher und verständlicher erklärt wird. Also eine "Vorlesung", die Studenten gegen Bezahlung anstelle der regulären Vorlesung besuchen können. Dabei würde ich mich eng an der Vorlesung des regulären Dozenten orientieren und u.a. dessen Tafelanschrieb (ggf. unter Ergänzung von zusätzlichen Beispielen, Zwischenschritten und Erläuterungen) übernehmen, da die Studenten nun mal für ihre Klausur auf die individuelle Stoffgestaltung des jeweiligen Dozenten angewiesen sind.
Meine Fragen dazu:
1. Könnte mir der Dozent / die Hochschule die enge Anlehnung an die Vorlesung z.B. aus Urheberrechtsgründen untersagen?
Wenn dies der Fall ist, erübrigen sich die weiteren Fragen.
2. Dürfte ich, wenn ich den Studiengang x selbst abgeschlossen habe, mich für einen anderen Studiengang y mit Nebenfach x einschreiben und dann jahrzehntelang Vorlesungen von Studiengang x hören, über die ich im Rahmen meines Studienganges x längst Prüfungen abgelegt habe?
3. Könnte ein Dozent / die Hochschule mich wegen meines Angebotes für die Studenten von den Vorlesungen ausschließen oder mich exmatrikulieren (z.B. wegen Schädigung des Ansehens der Hochschule(n)), wenn ich
a) öffentlich damit werbe, dass die Vorlesungen im Studiengang x bundesweit meist schlecht seien (vor allem wegen der aus meiner Sicht zu knapp kalkulierten Vorlesungszeit, die überhaupt nicht im Ermessen des einzelnen Dozenten liegt) und mein Lehrangebot besser oder
b) die Hochschulen in keinster Weise öffentlich kritisiere und mein Angebot als Hilfsangebot für Studenten mit Schwierigkeiten deklariere?
Vielen Dank!








