Verletze ich das Urheberrecht, wenn ich mir illegale Videos auf Youtube ansehe?
Preis: 25,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Ausführungen Ihres Kollegen, Herr Steidel, zu youtube.
Die Frage ist nun, wie sich das (urheberrechtlich) bei den nachfolgenden Internetseiten verhält:
www.dailymotion.com
www.clipfish.de
Ich beziehe mich dabei nur auf das Ansehen (wie im Fall von youtube) von Videos, die auf den o.a. Internetseiten bereits eingestellt sind.
Es stellt sich die Frage, ob man wenn man sich auf den o.a. Seiten Videos ansieht, damit rechnen muss, Urheberrecht zu verletzen. Letzlich kann man ja nicht überprüfen, oder derjenige, der diese Videos eingestellt hat, dazu berechtigt war.
Mit freundlichen Grüssen
Frage geschrieben am 02.09.2010 10:02:41
Abruf
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 615
Im Internet sind unter youtube zahlreiche Filme und Musiktitel eingestellt.
Man kann in den gängigen die Musiktitel und Filme direkt im Internet aufrufen und im Internet ansehen/bzw. Hören.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, diese Musiktitel/Filme aufzurufen??
Mann kann als Internetnutzer ja schwerlich nachprüfen, ob derjenige, der diese Musiktitel/Filme unter youtube eingestellt hat, dazu berechtigt war
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Antwort geschrieben am 02.09.2010 12:16:24
Rechtsanwalt Sascha Steidel
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich kurz unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Jeder Nutzer der Plattform unterwirft sich in rechtlich verbindlicher Weise den Nutzungsbedingungen des Betreibers.
In diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Inhalte im Eigentum des Betreibers stehen oder an diesen lizensiert sind ( s. Ziff. 11 der Bedingungen )
Jeder der Inhalte auf der Plattform zur Verfügung stellt, räumt dem Nutzer ein Recht zur Nutzung ein ( Ziff. 10 der Nutzungsbedingungen ).
Die gesamten Bedingugen finden sie hier:
http://www.youtube.com/t/terms
Bei Verletzung von Urheberrechten ist der Betreiber zur Löschung der Inhalte verpflichtet. Ansprüche können sich jedenfalls nur gegen den Betreiber richten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
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Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.08.2011 09:33:12
Sehr geehrter Herr Steidel,
dazu habe ich Nachfrage:
Es gibt Leute die unter Youtube (z.B. Videos) einstellen und andere Leute, die lediglich Videos, die unter Youtube eingestellt sind, hochladen und ansehen.
Derjenige der sich in Youtube lediglich Videos ansieht (und dort keine einstellt) hat natürlich Schwierigkeiten, zu überprüfen, ob derjenige, der diese Inhalte dort eingestellt hat, auch dazu uerheberrechtlich berechtigt war.
Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass derjenige, der sich nur Videos in Youtube ansieht, nicht damit rechnen muss, dass er wegen einer Urheberechtsverletzung zivilrechtlich verfolgt wird?
Anderenfalls könnte man nur jedem anraten, sich in Youtube keine Videos mehr anzusehen.
Mit freundlichen Gruessen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.08.2011 14:39:58
So dürfen Sie die Antwort verstehen.
Urheberrecht Urheberrechtsverletzung









