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Ich habe eine B2B-Anwendung in die ich öffentlich zugänglicher WEB-Inforamtionen einbinden möchte. Das heißt, in der B2B-Anwendung kann man Hotels buchen. ich möchte nun zu den Hotels die Bewertungen aus HolidayCheck anzeigen. Hier jedoch lediglich die Hotelbewertungen und nicht die ganze Webseite. Einen großen Hinweis, das es sich hier um HolidayCheck - Bewertungen handelt würde ich anzeigen.
Verstosse ich hierbei gegen geltendes Recht?
Antwort geschrieben am 06.09.2011 17:40:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben sollten Sie sein lassen.
Holidaycheck wird an den dort veröffentlichten Texten das alleinige Nutzungsrecht zustehen - zudem verletzen Sie mit der Einbindung der dortigen Bewertungen die Rechte der jeweiligen Autoren. Schon aus urheberrechtlichen Gründen ist also von Ihrem Vorhaben dringend abzuraten.
Zudem dürfte auch eine Wettbewerbsrechtsverletzung zu bejahen sein, wenn Sie fremde Leistungen in eigene Angebote kopieren.
Daher kann meine Antwort nur lauten: Ja, Sie verstoßen damit gegen geltendes Recht, nämlich gegen das UrhG und das UWG.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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