Urheberrecht - Schadensersatz?
15.09.2008 18:33 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Programm geschrieben, welches auf ein Browsergame namens "Pennergame.de" zugreift und dort bestimmte Aktionen vornimmt, wobei der Nutzer des Programms diese nur einmalig nach dem Programmstart explizit einstellen muss.
Das Programm wiederholt dann automatisch die eingestellte Aktion bis sie im Programm wieder deaktiviert wird. Dies verstößt gegen die AGB des Spiels, denn dort heißt es:
" [...]
9.3 Der Einsatz von Software zur systematischen oder automatisierten Steuerung und oder Reproduktion bzw. Auswertung der Spiele/Anwendungen oder einzelner Funktionen (durch z.B. Bots, Makros, Skripte, etc.) ist unzulässig.
9.4 Der Login der Nutzer in ein von [..] betriebenes Spiel oder eine Anwendung ist nur über die zugehörige Webseite und die bereitgestellte Eingabemaske erlaubt. Ein automatisierter Login ist nicht erlaubt, unabhängig davon, ob die bereitgestellte Eingabemaske genutzt wird oder nicht.
[...]"
Da mein Programm sehr schnell Verbreitung gefunden hat, sind die Inhaber des og. Browsergames nun auf mich zugegangen und haben mir angedroht, mich rechtlich zu belangen. Folgende E-Mail ist bei mir eingegangen:
"[...]wir weisen Sie darauf hin, dass die Entwicklung und Verbreitung eines Programmes wie des "[...]" eine gravierende Urheberrechtsverletzung gegen die Firma [...] darstellt.
Wir geben Ihnen eine Frist von 24 Stunden, um die Entwicklung sowie die Verbreitung des Programmes einzustellen, sollten Sie dieser Frist nicht nachkommen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und Ihnen den entstandenen Schaden in Rechnung stellen. [...]"
Ich habe keine Grafiken oä. der Betreiber in meinem Programm verwendet. Das Programm greift lediglich auf das Internetangebot zu. Evtl. könnte den Betreibern ein Schaden inform von geringeren Werbeeinnahmen entstehen, aber das Programm nimmt dem Spieler nur einen geringfügigen Teil des Spiels ab (das Sammeln von Gegenständen).
Jetzt meine Fragen:
Ist die Klärung des Sachverhalts in der Schnelle der Zeit EINDEUTIG möglich?
Ist für mich rechtlich gefährlich, das Programm zu vertreiben oder liegt die illegale Handlung in diesem Fall beim Spieler (welcher das Programm auf seinem PC startet und ausführt)?
Hätte eine Klage seitens der Betreiber eine hinreichende Chance auf Erfolg?
Ist die AGB für mich als Programmierer überhaupt bindend? Ich habe ja schließlich keinen Vertrag mit den Betreibern abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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