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Unzufriedene Kundin droht, bei meinen anderen Kunden anzurufen - darf sie das?


23.05.2012 11:43 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth




Ich habe ein an sich schönes Projekt (Online-Shop) mit einer Kundin durchgeführt, das sich nun leider problematisch gestaltet, da ich nicht bereit bin, alle weiteren Leistungen kostenfrei zu erbringen.

Sie hat auch die unschöne Angewohnheit entwickelt, immer zuerst von einem Fehlerfall auszugehen, als dass sie sich fragt, ob sie nicht vielleicht selbst im Irrtum ist.

In diesem Zusammenhang droht sie, dass sie "bei all meinen anderen Kunden anruft und sie diese fragt, ob sie ähnliche Probleme haben." - noch ohne, dass ich die Möglichkeit bekomme, in Ruhe den "Fehlerfall" anzuschauen.

Ich frage mich, ob meine Kundin meine anderen Kunden anrufen darf?
23.05.2012 | 13:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
643 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


In rechtlicher Hinsicht kommt ein Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Betracht.

Hier stellt sich allerdings schon die Frage, woher die Kundin die Daten anderer Kunden erhalten hat. Ich gehe davon aus, dass Sie keinerlei Kontaktdaten anderer Kunden an die unzufriedene Kundin weitergeleitet haben.

Möglicherweise gibt es im Internet ein Forum, wo Kunden, die von Ihnen betreut wurden, ihre Erfahrungen austauschen. Wenn dies in sachlicher Weise erfolgt, ist dagegen in rechtlicher Hinsicht nichts einzuwenden.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




Nachfrage vom Fragesteller 23.05.2012 | 13:41

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Da ich auf meiner Website Referenzen mit Link zur jeweiligen Website meiner Kunden habe, ist es für meine Kundin sehr leicht, die Kunden herauszufinden.

Eine Nachfrage hätte ich:

Was passiert denn, wenn sie bei meinen Kunden von mir schlecht spricht? Was kann ihr dann passieren? Bis ich das von meinen Kunden erfahre, hat sie ja die Kunden bereits gesprochen.

Habe ich nicht vorher eine Möglichkeit, sie auf rechtliche Konsequenzen hinzuweisen? Leider weiß ich nicht, was rechtliche Konsequenzen für die Durchführung ihres angekündigten Tuns wären.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.05.2012 | 13:53

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Wenn die unzufriedene Kundin aufgrund der von Ihnen dargelegten Referenzen Kundendaten ermitteln kann, können Sie dagegen zunächst nichts unternehmen.

Sollte Ihnen aber durch durch das angekündigte Tun Ihrer Kundin nachweislich ein Schaden entstehen, könnten Sie die Kundin mit einem Schadensersatzansrpuch überziehen. Auf diese nicht unerhebliche Haftungsfolge können Sie Ihre Kundin im Vorwege hinweisen.

Sie können der ganzen Sache mehr Nachdruck verleihen, wenn Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen und der dann ein entsprechend scharf formuliertes Schreiben verfasst.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth


www.kanzlei-roth.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

643 Bewertungen
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