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Frage geschrieben am 13.08.2008 10:39:00

Unvollständige Krankenakte

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2007
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema Krankenakte.
Ich habe bei einem städtischen Krankenhaus schriftlich explizit eine vollständige Kopie meiner Krankenakte angefordert. Mein Schreiben enthielt weiterhin eine angemessene Fristsetzung und die Aufforderung, die Vollständigkeit der Krankenakte zu bestätigen.

Das Krankenhaus stellte mir fristgemäß eine Kopie zu Verfügung, allerdings zu einem nicht angemessenen Preis ( 0,75 Euro zzgl MwSt / Kopie A4; Begründung: „Hoher Arbeitsaufwand“ ). Die Vollständigkeit der Akte wurde nicht bescheinigt.

Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Akte keineswegs vollständig ist. Viele Dokumente fehlen, wie zahlreiche EKGs, das Aufnahmeformular ( in dem auch die „Nebenkosten“ aufgeführt sein sollen, dieses habe ich selbst jedoch nicht gesehen oder unterschrieben ) und eine Patientenerklärung, die ich vor einem Eingriff unterschreiben sollte. Mehrere EKGs sind unvollständig. Auf einigen Kopien sind als Fragment beschriebene Rückseiten des kopierten Dokuments zu sehen, die nicht als eigene Kopie ausgehändigt wurden. Letztendlich nimmt die Gegenseite in einem Schreiben auf zwei Dokumente Bezug, die uns nicht vorliegen.

An keiner Stelle der Akte sind die Namen von Ärzten zu ersehen.

Mein Anschreiben liegt mit einem Fax-Sendebericht vor. Die Seiten der Akte habe ich nummeriert, die Seitenzahl ist mit den Angaben in der Rechnung identisch.

In einem Telefonat wurde dieses angesprochen, worauf der Gesprächspartner jedoch in keinster Weise einging.

Frage:
Wie kann ich diesen Umstand in Bezug auf meinen Fall ( Behandlungsfehler ) nutzen?

Vielen Dank


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.08.2008 11:27:35
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Nach der Rechtsprechung des BGH haben Sie einen Anspruch auf Übersendung Ihrer Krankenakte gegen Kostenübernahme. Alternativ können Sie auch selber die Akte in Empfang nehmen und Kopien anfertigen. Fehlen bei der Übersendung Unterlagen, so können Sie deren Herausgabe auch im Rahmen eines Klageverfahrens geltend machen. In jedem Fall sollten Sie Übersendung eventueller OP-Berichte und des unterzeichneten Aufklärungsbogens geltend machen. Diese sind mitunter entscheidend für einen Schadenersatzprozess. Dass einige Unterlagen bislang fehlen wird noch nicht zu Lasten des Krankenhauses auszulegen sein. Ggf. sollten Sie das Krankenhaus noch einmal durch einen Anwalt auffordern, Ihnen außergerichtlich die Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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