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Unterstellung von Kinderpornografie


| 20.10.2008 20:49 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von




Ich arbeite seit 2 Monaten als Promotor für eine große Firma (zb: Yamaha) über eine Agentur in einem Kaufhaus für Kleinelektronic.

Ich arebeite recht gut und verkaufe auch Sachen, die nicht zu meinem Bereich gehören, da es hier an Verkäufern mangelt, was gerne gesehen wird.

Gerade am Wochenanfang ist so gur wie gar nichts los, so dass man sich teils mit anderen Promotoren unterhät. Aufräumen wurde mir verboten, da ich nicht wisse wo was reingehört. Ok.

Ich kann jetzt leider nicht mehr exakt wiederholen, was genau ablief, versuche aber das wichtigste zu nennen.

Ich glaube wegen dem dem Urlaub nächsten Jahres sprach ich sie (eine Promotorin einer anderen Firma) an, sie stand auch nur rum und langweilte sich.
Ich erklärte dass ich auf die Philippinen fliege und meine „Mädels" besuchen wolle. Mit „meine Mädels" meinte ich, dass ich „CamSeiten Manger" von einer Erotikseite sei. Und ich auf diese Weise die Mädels vor der Prostitution „bewahre". Sie erwähnte, dass sie so etwas widerlich fände usw. Ich sagte ihr aber, dass ich das Geld fast komplett den Mädels gebe und diese mich auch deswegen sehr mögen. Ich erwähnte auch, dass ich weiß, dass auch unter 18 jährige dort arbeiten, da sie das geld für die Schule bräuchten.
Später zeigte ich auf meinem Handy ein Foto eines Mädchens, dass 20 ist, allerdings wie 13 aussieht und seit Februar in einer Bar als Prostiuierte arbeitet, was mir innerlich sehr weh tut. (Auf den Foto hat sie ein süsses Kleid an und sieht aus wie eine kleine Prinzessin. Ich habe die Kopie ihres Ausweises!)
Sie sah sich das Foto an und rief entsetzt aus: „Oh Gott, dass ist ja noch ein Kind! Also mit sojemandem wie dir möchte ich nichts mehr zu tun haben! Wenn ich diese Seite wüßte, würde ich Dich sofort anzeigen!" Nach diesen Worten wendete sie sich ab.
Ich sprach sie auch nicht mehr deswegen an, denn sie mied seitdem jeden Blickkontakt mit mir.

Kurze Zeit später ging ich in meine Kaffeepause. Als ich zurückkam, kamen zwei Abteilungsleiter (darunter Vertreterin meines Chefs der heute frei hatte) auf mich zu und meinten, man sagte, ich würde kinderpornografische Bilder per Handy rumzeigen.
Ich war geschockt und zeigte beiden die Handyfotos, wo auch keineswegs eine Spur von Kinderpornografie zu sehen war.

Später fragte ich noch den einen Abteilungsleiter, was das jetzt für Folgen für mich haben werde. Und ob ich die betreffende Person anzeigen solle? Er lächelte und sagte: Vergiss es. Wahrscheinlich hat sie etwas erfunden. Das ganze ging auch über 4 Ecken. Jedenfalls dürfe ich das Handy nicht im Verkufsraum benutzen, wie mir schon einmal gesagt wurde. Egal ob SMS oder Bilderzeigen.
Ich entschuldigte mich und versprach, das auch nicht mehr zu tun.
Damit dachte ich sei alles erledigt.

Abends um 19h fragte ich die Vertreterin des Chefs, ob ich jetzt gehen könne, was sie bejahte und ging zu meiner gaderobe meine Jacke zu holen.
Als ich wiederkam, unterhoelt sie sich im Beisein eines Detektives und der Promotorin. Als ich an ihnen vorbeiging, sagte sie, dass ich morgen nicht mehr kommen bräuchte und sie mein Argentur informieren würde, dass ich Bilder zeigen würde und Promotorinnen von der Arbeit abhalten würde. Ich war wie vor den Kopf getreten, dass ich gar nicht wußte was ich sagen und fragen solle.

Wie soll ich jetzt reagieren bezugs meiner Argentur? Wenn ich erzähle, dass ich hobbymäsig Cam Manager bin, wirft das sicherlich kein gutes Licht auf mich! Soll ich gar nichts davon erzählen?Höchstwahrscheinlich wird man mir Kinderpornografie unterstellt haben, was aber absolut haltlos und nicht zu beweisen ist. Soll ich dagegen klagen?
Allerdings wird mich meine Argentur sicherlich deswegen feuern. Bitte um schnelle Hilfe.
Was soll ich morgen meiner Argentur erzählen, bzw wie soll ich mich dem Geschäft in dem ich arbeitete gegenüber verhalten?
Antwort vom
21.10.2008 | 03:02
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Leider geht aus Ihrem Sachverhalt nicht eindeutig hervor, ob Sie für Ihre Agentur (insgesamt) erst seit zwei Monaten arbeiten oder bereits länger und erst seit 6 Monaten an Ihrem konkreten Einsatzort.

Dies ist insofern von Bedeutung, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden. Wäre dies der Fall, so kann das Arbeitsverhältnis ohne Begründung einseitig aufgelöst werden. In diesem Fall ließe sich allerdings überlegen, ob diese Kündigung nicht gegen das Maßregelverbot verstoßen könnte und damit unwirksam wäre.

Andernfalls bedürfte es betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe. In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehe ich keinen ausreichenden Kündigungsgrund. Weder in dem Zeigen der Handyfotos noch darin, dass Sie angeblich andere Promoter von der Arbeit abgehalten haben. Gegen eine Kündigung ließe sich wohl erfolgreich vorgehen.

An Ihrer Stelle würde ich morgens selbst Kontakt mit Ihrer Agentur aufnehmen und von dem Vorfall offen berichten, was Ihnen einen leichten Vorteil verschaffen dürfte. Sie sollten dabei allerdings darauf achten, den Vorfall so unverfänglich als möglich zu beschreiben, selbst wenn Sie dabei nicht die Wahrheit erzählen. Niemand wird dies en Detail nachprüfen, genauso wenig wie sich Ihre Vorgesetzten – sollten Sie sich darüber eine Meinung gebildet haben – diese aufgrund einer Ausweiskopie oder anderer, in Ihrer Anfrage geschilderten Erwägungen, ändern werden. Ihre Tätigkeit bezüglich des online-Angebots sollten Sie daher vielleicht zunächst nicht erwähnen, so lange Sie nicht sicher sind, dass dies von Ihrer Kollegin überhaupt an Ihre Vorgesetzten berichtet wurde. Eine Strafanzeige gegen Ihre Kollegin halte ich persönlich nicht für sinnvoll, jedoch sollten Sie Ihr Unverständnis über dieses Verhalten äußern.

Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 21.10.2008 | 05:33

danke für die Antwort:
Die Promotor Tätigkeit geht von 1.9. - 31.12 und ist dann beendet. Ich bin daher nicht angestellt. Es gibt keine Probezeit. Allerdings montlich einen Vertrag. Bei dem Kaufhaus bekam ich auch keinen Vertrag.

Gut, die Handelskette ist sehr streng: Wegen unerlaubter SMS wurden schon einige Angestellte gekündigt. Der Chef sah mich auch schoin einmal, mein Handy in der Hand halten, wobei ich aber nur das Foto meiner Tochter angesehen habe, und gab mir eine Abmahnung. Auch wurde mir das Kaffetrinken während der Arbeitszeit untersagt - ich verkaufe für eine Firma Kaffeemaschinen und hatte mir die Pads von meinem eigenen Geld gekauft um Kunden kosten zu lassen.

Die andere - denunzierende - Promotorin hatte Montag ihren letzten Tag. Sprich: ein Gespräch unter 6 Augen wird nicht mehr stattfinden können. Sollte man mich mit der cyberseite konfrontieren, werde ich einfach sagen, dass ich als Kunde dort die Mädchen kennengelernt habe. und auch wußte dass meine Cousine (Tochter der Schwester meiner Frau) dort arbeitete, von der ich das Foto habe.

So werde ich es auch der Argentur berichten.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.10.2008 | 19:39

Sehr geehrter Fragelsteller,

ich hoffe, die Sache hat für Sie einen guten Ausgang genommen.

Auf Ihre Anmerkungen möchte ich Ihnen vorsorglich noch mitteilen, dass der Vertrag somit nur im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung außerordentlich/fristlos zu kündigen wäre. Eine solche sehe ich Ihren Schilderungen jedoch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2008-10-23 | 00:28


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