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Frage geschrieben am 25.10.2008 19:04:21

Unterstellung von Kinderpornografie (2)

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2312
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich hatte am 20.10. schon einen ersten Beitrag zu diesem Thema – mit der Vorgeschichte – selbe Überschrift – geschrieben.

Heute wollte ich noch einmal – in guter Absicht – zu dem Markt hinfahren und a) meinen Umsatz vom Montag abholen, b) noch einmal nachfrage, warum ich denn ohne Kommentar rausgeworfen wurde.

Ich betrat also das Geschäft und sah den AL einen Kunden bedienen. Also wartete ich. Nach einiger Zeit des Wartens, wollte ich nocheinaml den Detektiv darauf ansprechen, da er sicher mehr über Gesetzte weiß.

Ich traf ihn auch in einer anderen Abteilung an und fragte ganz nett was da los gewesen sei. Nach einigem Schulterzucken sagte er das wir das im Büro besprechen sollten.

Wenige Sekunden später war ich dann mit Detektive und AL bei der Geschäftsleitung.
Da ich wirklich nichts verbrochen hatte, dachte ich, dass es nur ein kurzes Befragen sei, war es allerdings nicht:
Die GL fragte ob ich wüsste, warum ich hier sei und ich antwortet: Nicht genau. Nach mehrmaligem Drängeln sagte er kurz, ich hätte zwei Chancen: Die Wahrheit zu sagen oder er rufe die Polizei. Raus käme ich sont nicht.

Ich teilte ihm ängstlich mit, dass ich der Kollegin Bilder meiner Frau und Nichte gezeigt hätte.
Er bohrte aber weiter und drohte mit Polizei.
Eigendlich hätte ich die Polizei kommen lassen sollen, denn ich hatte nichts zu befürchten. Aber was würde meine Familie denken?
Also sagte ich ihm, dass meine Frau Philipinin sei und die Tochter ihrer Schwester aus finanziellen Günden in einer Bar arbeite.

Und? Er drängte weiter.
Nach langem hin und her sagte ich ihm, dass ich Manager einiger Cyber- Mädel sei, die aber alle per Ausweis ihre Volljährigkeit bezeugt hätten. Ich wüßte aber auch, dass dort Mädchen auf diesen Seiten arbeiten die den Ausweis der Schwester nutzen und unter 18 seien. (Ich weiß von einigen, dass sie 16 bzw 17 seien)
(Ich ahnte, dass man mir jetzt unterstelle, dass diese in meinem Team arbeiten).
Jetzt warf der Detektive ein, dass ich durch deren Ausweiß wüßte, dass sie noch minderjährig seien, sie aber als volljährig anstellen würde.
Ich wollte sagen dass ich durch den Ausweis weiß, dass sie – gegen ihr Aussehen – volljährig seien!
Der Gl aber wollte wissen was auf so einer Seite alles passiert. Also sagte ich ihm, dass sie sich gegen Entgelt nackt zeigen, dass Geld ich am Monatsende bekomme und korrekt ihnen überweise, da deutsche Seiten deutsche Manger mit deutschem Bankkonto benötigen)

Jetzt unterstellte er mir illlegale Zuhälterei, da ich Geld für das Arbeiten der Mädchen nehmen würde. Ich erwähnte, dass es nicht illegal sei und mein Steuerberater und das Finanzamt darüber bescheid wüssten. Ausserdem zahle ich es nahezu komplett an die Mädels weiter. Öfters leihe ich ihnen sogar mehr, da sies für Arztbesuche und Stromrechnungen bräuchten.
Das Interessierte ihn aber gar nicht! Ich sei das widerlichste und … (erinnere mich nicht mehr ganau was er alles rauslies) er würde mich am liebsten aus dem 3ten Stock werfen.

Ich wusste, ich habe keine Chance auf ein normales gespräch.
Abschließend teilte er mir mit, dass ich ab sofort im Ganzen Konzern absolutes Hausverbot hätte und er mich niemals mehr nur irgendwo entdecken wolle. Ausserdem würde er meine Argentur anrufen und alles berichten.
Der AL wollte mir dann meinen Umsatz vom letzten Tag nur zufaxen. Nicht persönlich geben.
Da ich völlig geschockt über das Gespräch war, gab ich ihm meine Faxnummer. Ich weiß, ich hätte es nicht tun sollen, aber ich wußte echt nicht mehr was richtig und falsch ist.

Ich weiß wirklich nicht, was ich jetzt tun soll. Alle Promotionjobs laufen zu 95% in diesen Warenhäusern. Jetzt bin ich wieder arbeitslos ohne jegliche Chance.

Noch einaml zu meinem Hobby: Ich manage einige Philippininen auf verschieden Seiten. Ich kümmere mich um sie wie ein Vater. Ich zahle besser als jeder andere und ich helfe ihnen auch, wenn sie in echter Not sind. Ich kann versichern, dass ich nichts unkorrektes tue. Verdienen tue ich daran gar nichts. Mache ehr Verluste. Aber ich tue dieses Hobby gerne. Und sie lieben mich auch.

Noch einmal die Frage: Sind denn 17 jährige illegal und minderjährig?
Gibt es irgendeine Chance dass alles wieder zu bereinigen, ohne riesige Anwaltskosten zu machen?
Schließlich ist mir jetzt fast jeder Job gestrichen und ich bin arbeitslos... Ich würde so gerne noch einmal mit allen reden und die Wahrheit erzählen. Aber keiner von denen will mich je wieder sehen oder hören.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.10.2008 21:25:12
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Borussiastraße 112, 44149 Dortmund, Tel: 0231/ 96 78 77 77, Fax: 0231/ 96 78 77 78
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte Ihnen gerne zu Beginn meiner Ausführungen einen Hinweis geben, der Sie nicht herabwürdigen soll, sondern Ihnen für die Zukunft zu verstehen geben soll, dass unbedarfte Ausführungen zu Konsequenzen führen können, deren Eigendynamik später schwerlich zu korrigieren ist: faktisch gesehen haben Sie aus anwaltlicher Sicht falsch gemacht, was nur falsch gemacht werden konnte (Zeigen der Fotos, Äußerungen dazu, erneutes Betreten des Marktes, Gesprach im Büro, erneute Äußerungen unter Druck).

Unter Berücksichtigung Ihrer Erstanfrage und der heutigen weiteren Ausführungen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im tatsächlichen Falle einer Strafanzeige gegen Sie kaum die Möglichkeit besteht, die Angelegenheit ohne Anwalt quasi im Alleingang zu bereinigen.

Denn strafrechtlich gesehe, stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die ohne anwaltliche Akteneinsicht kaum seriös zu beantworten sein werden.

So spielt hier aufgrund der räumlichen Lage des Servers und der involvierten Damen die Frage eine Rolle, ob eine Auslandsstraftat vorliegt, die auch nach deutschen Recht starabar wäre.

In Betracht kommt z.B. der § 180 StGB, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, den nach deutschen Recht sind Personen unter 18 Jahren minderjährig.

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehören ohnehin schon zu den kompliziertestens des StGB, zusammen mit der Frage nach strafbaren Auslandstaten gemäß deutschem Recht kann sich hier faktisch niemand effektiv selbst verteidigen.

Bitte sehen Sie davon ab, ein weiteres Gespräch in dieser Filiale zu suchen- alle bisherigen Versuche der Aufklärungen haben Ihre Situation effektiv nur verschlechtert.

Bei Eintreten von arbeitsrechtlichen Konsequenzen sollten Sie daher einen im Arbeitsrecht tätigen Kollegen mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Falls ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden sollte, empfiehlt sich aufgrund der Schwierigkeit der Materie dringend die Inanspruchnahme eines überwiegend im Strafrecht tätigen Kollegen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht




Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.10.2008 21:47:15

sehr geehrter Rechtsanwalt

noch einmal: In meinem Team sind alle Volljährig! Sprich 20 - 55
das Foto was ich damals der promotorin gezeigt hatte zeigt eine 20 jährige, die zu der Familie meiner Frau gehört. Sie hatte anfangs auch in meinem Team gearbeitet, verließ es aber nach einigen Monaten. Barmädels müssen selbstverständlich den Ausweis vorlegen.

Ich weiß von anderen Cyber-Mädchen per Yahoo, dass Sie teils jünger sind. Allerdings bin ich nicht der Betreiber der Seite, sondern nur Manager von einigen Volljährigen. Habe damit also nichts am Hut.

Des weiteren wollte ich eigendlich NUR meinen Umsatz vom letzten Tag abholen.
Das Gespräch mit der GL wurde mir aufgezwungen. Fluchtversuche wären sicher falsch und erfolglos. Dort wurde ohne mich anzuhören mir diverses unterstellt
Ein Hausverbot hatte ich damals nicht bekommen.

Ich bin weder im besitz von kinderpornografischen Bildern noch habe ich irgendetwas illegales getan.
was also kann man mir antun?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.10.2008 22:07:47

Sehr gehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Zu aufgezwungenen Gesprächen gehören leider immer zwei Personen: der, der aufzwingt und der, der aufzwingen lässt.

Die Problematik besteht darin, dass Sie geäußert haben:

"Nach langem hin und her sagte ich ihm, dass ich Manager einiger Cyber- Mädel sei, die aber alle per Ausweis ihre Volljährigkeit bezeugt hätten. Ich wüßte aber auch, dass dort Mädchen auf diesen Seiten arbeiten die den Ausweis der Schwester nutzen und unter 18 seien. (Ich weiß von einigen, dass sie 16 bzw 17 seien)".

Insoweit liesse sich im Wege strafrechtlicher Ermittlungen im Bezug auf Ihre Damen vermuten, dass Sie trotz Ihres Wissens über den Ausweustausch Ausweise ungeprüfte akzeptieren und damit Minderjährigkeit (zwar nicht definitiv kennen, aber) billigend in Kauf nehmen könnten, denn aus Ihrer Schilderung lässt sich nicht entnehmen( obwohl es so gewesen sein mag), dass Sie in jedem Fall die Volljährigkeit verifiziert und Minderjährigkeit verlässlich ausgeschlossen haben.

Faktisch besteht damit die Gefahr einer Strafanzeige und somit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie, dessen Ausgang ich ohne Aktenkenntnis aus der Ferne nicht abschließend beurteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht









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Unterstellung von Kinderpornografie (2) | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2008-10-27
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