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Unterschriftenfälschung


| 22.07.2006 18:06 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin


| in unter 2 Stunden

Aus einer finanziellen Not heraus habe ich in 15 Fällen die Unterschrift für Kleinkredite gefälscht,insgesamt war die Summe 4600 Euro was jetzt natürlich raus kam. Den Schaden habe ich gerade reguliert aber werde ja eine Strafanzeige oder auch mehrere bekommen.
Was erwartet mich an Strafe oder wie muss ich mich jetzt weiter verhalten.Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
22.07.2006 | 18:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
163 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Positiv und damit strafmildernd wird bewertet werden, dass Sie den Schaden wieder ausgeglichen haben.

Wichtig ist, dass Sie sich ab jetzt natürlich absolut straffrei führen, um damit den mit der Rückzahlung gezogenen "Schlusstrich" und Ihre Rückkehr zur Legalität zu dokumentieren. Neuerliche Straftaten dürften nach dem Motto "da hat jemand gar nichts gelernt" spürbar strafschärfend ins Gewicht fallen.

Konkret kommt hier eine Strafbarkeit wegen Betrugs und Urkundenfälschung in Betracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine genaue Prognose zum Strafmaß hier ohne genaue Kenntnis der Ermittlungsakte nicht seriös abgegeben werden kann.

Sofern ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, empfehle ich Ihnen, zunächst nicht zur polizeilichen Vernehmug zu Erscheinen, sondern durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen. Auf diesem Weg erfahren Sie, ob den Ermittlungsbehörden tatsächlich alle begangenen Taten bekannt sind und ob in die Richtung einer -unter schwerer Strafe stehenden- gewerbsmäßigen Begehungsweise ermittelt wird.

Von diesen Erkentnissen sollte Ihr Aussageverhalten abhängig
gemacht werden.

Sofern Sie strafrechtlich nicht vorbelastet sind, und Ihnen keine Gewerbsmäßigkeit unterstellt wird, halte ich bei grober Einschätzung aus der Ferne eine Freiheitsstrafe für wahrscheinlich, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden dürfte.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 22.07.2006 | 18:53

Ich bin weder vorbestraft oder polizeilich bekannt
was aber bedeutet Gewerbsmäßigkeit und meinen Sie das es gut wäre wenn ich alles zugäbe und mich dazu bekenne im augenblick vermutet man nur
Gruß

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.07.2006 | 19:02

Sehr geehrter Fragestellerin,


Gewerbsmäßigkeit bedeutet vereinfacht eine regelmäßige Begehung von Straftaten, um damit zumindest für eine gewissen Zeit ein spürbares Zubrot zum Lebensunterhalt zu erzielen.

Das ist bei 15 Taten und einer Schadenssumme von 4.600 € nicht von vornherein auszuschliessen.

Daher nochmals der Rat: geben Sie zunächst nichts zu, machen Sie gar keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich zumindest für die Akteneinsicht anwaltlich vertreten. Falls es sinnvoll ist, können Sie danach immer noch ein Geständnis ablegen.

Falls Sie sich generell darüber informieren möchten, wie man einen Anwalt zunächst nur für einzelne Teilbereiche und nicht gleich kostenträchtig für das ganze Verfahren beauftragt, finden Sie auf meiner homepage www.ra-jeromin.de hierzu weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt

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Vielen Dank so kann ich mich orientieren und weis ein wenig was da auf mich zusteuert


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Dortmund

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Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht