Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Unterschrift.
Hallo,
durch meine EX wurde die Unterschrift auf einem KFZ-Versicherungsformular gefälscht um nach der Ummeldung auf sie an die Prozente zu gelangen da ich die Prozente evtl selbst für einen späteren 2. Wagen behalten wollte. (Die Prozente stammten aus einem ehem. gemeinsammen 3. Wagen)
Nun meine Fragen:
1.Wie könnte bzw sollte ich dagegen vorgehen um die evtl. Unterschriftenfälschung zu beweisen?
2.Was wären die Konzequenzen daraus (Strafe für sie oder Entschädigung für mich?)?
3.Wird da ein aufwendiger Unterschreiftenvergleich gestellt und wenn ja wer trägt die Kosten?
4.Bekomm ich wenn ich zuwenig verdiene Prozesskostenhilfe wenn ich keinen RS hab?
Ich selbst will keinen Rechtsstreit, würd mich nur interessieren, was dann passiert, um ihr die Konsequenzen ihres Tuns vorzuhalten!
Vielen Dank im Vorrauß.
chefag
Antwort geschrieben am 08.02.2012 13:22:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter-Thomas Götz
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 02333/833388, Fax: 02333/833389
Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 13
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
1.
Sie sollten den Versicherer informieren, dass die geleistete Unterschrift nicht von Ihnen stammt. Weiter können Sie die Täterin auffordern, es zu unterlassen, in Ihrem Namen Erklärungen abzugeben und in Ihrem Namen zu unterzeichnen.
Zuletzt kann die Urkundenfälschung als Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Der Nachweis der Fälschung kann durch einen Schriftvergleich oder ggfls. durch technische Maßnahmen erfolgen, je nachdem, wie die Fälschung erfolgt sein soll.
2.
Zivilrechtlich kann die Übertragung der Schadensfreiheitsrabatte rückgängig gemacht werden. Schadensersatz ist möglich, wenn Ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten der Täterin, wenn die Fälschung nachweisbar ist.
Strafrechtlich wird nach einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
3.
Wenn Sie selbst privat ein Gutachten in Auftrag geben, zahlen Sie zunächst auch die Kosten dafür. Je nach Ausgang kann sich ein Erstattungsanspruch zu Ihren Gunsten ergeben.
Allgemein ist zu sagen, dass die Täterin die Kosten zu erstatten hat, wenn der Nachweis der Fälschung gelingt. Ob und auf welche Art die Fälschung festgestellt wird, ist an dieser Stelle nicht zu beantworten.
4.
Prozeßkostenhilfe könnte für ein zivilrechtliches Verfahren vor Gericht beantragt werden. Außergerichtlich haben Sie ggfls. die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Maßgeblich sind Ihre Einkommens- und Vermögensumstände sowie die persönliche Lebenssituation.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort abhängig von Ihrer Schilderung und den zur Verfügung stehenden Informationen ist. Sollte der Sachverhalt abweichen, kann die Rechtslage anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter-Thomas Götz
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.02.2012 16:17:10
Vielen herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Götz!
Noch kurz ne Frage: Wie genau ist den Wahrscheinlichkeit das so ein Unterschriftsvergleich durch die Polizei z.B. erkannt werden kann ( ob es sich denn überhaupt lohnt dagegen vorzugehen?)Was ist wenn mans net genau sieht?
Viele Grüße
chefag
Vielen herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Götz!
Noch kurz ne Frage: Wie genau ist den Wahrscheinlichkeit das so ein Unterschriftsvergleich durch die Polizei z.B. erkannt werden kann ( ob es sich denn überhaupt lohnt dagegen vorzugehen?)Was ist wenn mans net genau sieht?
Viele Grüße
chefag
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.02.2012 20:19:47
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Wahrscheinlichkeit kann ich Ihnen realistisch nicht nennen. Es kommt wesentlich darauf an, wie gut oder wie schlecht gefälscht wurde. Weiter kommt es darauf an, ob Sie ggfls. aufgrund anderer Umstände belegen können, dass die Unterschrift nicht von Ihnen stammt.
Wenn eine Fälschung nicht festzustellen ist, wird das Ermittlungsverfahren ohne weitere Folgen eingestellt.
Auch für etwaige zivilrechtliche Verfahren sind die Aussichten dann schlecht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Wahrscheinlichkeit kann ich Ihnen realistisch nicht nennen. Es kommt wesentlich darauf an, wie gut oder wie schlecht gefälscht wurde. Weiter kommt es darauf an, ob Sie ggfls. aufgrund anderer Umstände belegen können, dass die Unterschrift nicht von Ihnen stammt.
Wenn eine Fälschung nicht festzustellen ist, wird das Ermittlungsverfahren ohne weitere Folgen eingestellt.
Auch für etwaige zivilrechtliche Verfahren sind die Aussichten dann schlecht.
Mit freundlichen Grüßen
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