Da er bei mir sehr viele Schulden hat, die er nicht zurückzahlen will bzw. kann, habe ich im Mai ein paar seiner Gegenstände einbehalten und ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich diese behalten werde, bis er seine Schulden zurückzahlt.
Diese Gegenstände habe ich bei einer Freundin versteckt.
Mein Anwalt wies mich darauf hin, dass ich das nicht machen dürfe. Daraufhin habe ich kurz vor Auszug meines Mannes alle seine Gegenstände in unseren gemeinsamen Keller geräumt, zu dem mein Mann auch einen Schlüssel hat. Ich habe ihm das schriftlich mitgeteilt, dass er seine Sachen dort abholen könne.Dann bin ich für mehrere Wochen in weggefahren. Als ich zurückkam, war mein Mann inzwischen ausgezogen und hat alle seine Sachen mitgenommen. Nun fordert mein Mann mich auf, jene Dinge herauszugeben, die ich im Mai per Brief einbehalten wollte - dass diese sich im Keller befanden, verneint er. Inzwischen hat er auch schon eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt. Was soll ich tun? Die Gegenstände sind nicht mehr da (ich vermute, er hat sie selbst ins Pfandhaus gebracht, weil er dringend Geld benötigt) und führt jetzt gegen mich eine Schlammschlacht.
Danke für die Antwort
Antwort geschrieben am 13.12.2010 18:45:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie nichts zu befürchten haben.
Zwar gab es ursprünglich wohl Eigentumsherausgabeansprüche Ihres Mannes. Sie haben zunächst die Gegenstände einbehalten, in der Absicht, diese bis zur Rückzahlung der Schulden nicht herauszugeben.
Ob Sie nun zu Recht Ihr Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB gegenüber diesen Herausgabeansprüche ausgeübt haben (was ich vielleicht sogar bejahen würde), ist nun aber nicht mehr Gegenstand der Auseinandersetzung. Unabhängig davon, dass Sie die Sachen nie Ihrem eigenen Vermögen einverleibt haben, haben Sie die Sachen auf Anforderung auch herausgegeben. Sie haben diese im verschlossenen Keller deponiert, zu dem Ihr Mann den Schlüssel hat. Nachdem die Gegenstände zunächst bei der Freundin waren, gehe ich weiter, dass Ihre Freundin Ihnen beim Einräumen der Sachen in den Keller geholfen hat. Damit haben Sie auch eine Zeugin für die Rückgabe.
Daher wird die Anzeige im Sande verlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.12.2010 19:20:16
Vielen Dank Für Ihren Rat. Als Zeugen dafür, dass die Sachen wieder im Keller liegen, habe ich nur meine Kinder (beide volljährig). Das reicht doch aus oder?
Freundliche Grüße
Vielen Dank Für Ihren Rat. Als Zeugen dafür, dass die Sachen wieder im Keller liegen, habe ich nur meine Kinder (beide volljährig). Das reicht doch aus oder?
Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.12.2010 19:26:40
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, das reicht auch aus.
Sie sollten Sie also deswegen keine Gedanken mehr machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, das reicht auch aus.
Sie sollten Sie also deswegen keine Gedanken mehr machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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