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Frage geschrieben am 30.01.2012 09:03:51

Unterschlagung Sozialversicherungsbeiträge

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 875

Der Mann ist Geschäftsführer einer GmbH. Er ist von der gesetzliche Krankenversicherung befreit (Beitragsbemessungsgrenze) ist aber freiwilliges Mitglied bei der AOK.
Die Frau hat seit etwa 20 Jahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von jährlich ca. 17.000.00 Euro. Die Frau ist bei dem Mann krankenversichert, da die Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung verschwiegen worden sind.
Meine Fragen:
1) Ist die Frau verpflichtet die Einkünfte bei der Krankenversicherung zu melden und sich demzufolge selbst kranken versichern.
2) Wenn ja, was passiert dann wenn dieser Umstand der Krankenkasse angezeigt wird.
3) Müssen die rückwirkenden Beiträge nachentrichtet werden? Wenn ja für wie viele Jahre?
4) Müssen Zinsen bezahlt werden?
5) Müssen Säumniszuschläge oder andere Zuschläge bezahlt werden?
6) Liegt ein Straftatbestand vor? Wenn ja, wird die Staatsanwaltschaft aktiv?

MfG/Hofgärtner


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