Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Unterschlagung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Künstler meine Gemälde in einer Klinik in München ausgestellt. Hierüber gibt es keine schriftlichen Verträge. Die Räumlichkeiten waren von einer Klinik angemietet. Die Klinik wurdezwischenzeitlich verkauft und der ehemalige Geschäftsführer sitzt inzwischen in London und verweist mich auf den neuen Geschäftsführer. Der neue Geschäftsführer sitzt in Basel und meldet sich nicht. Jetzt habe ich Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen. Der würde mir die Bilder herausgeben, allerdings verlangt er eine schriftliche Bestätigung des Besitzers, dass ich der Eigentümer bin und er mir die Bilder herausgeben kann. Frage: Wie bekomme ich meine Bilder zurück? Antwort geschrieben am 11.11.2010 10:35:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Temuri Kakachia
Freiburgerstraße 307, 79539 Lörrach, Tel: 07621/5107959, Fax: 07621/5107962
Ausländerrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 101
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gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Zunächst könnten Sie versuchen die Herausgabe Ihrer Bilder außergerichtlich zu erreichen. Der Vermieter scheint ja auch gewillt zu sein, Ihnen die Bilder herauszugeben. Der alte Geschäftsführer kann doch Ihnen die verlangte schriftliche Bestätigung geben, dass die Bilder Ihnen gehören. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer, nicht so ein Bestätigungsschreiben vom alten Geschäftsführer bekommen, so versuchen Sie den Beweis Ihres Eigentums anders zu führen. Geeignet wären Ihre Initialen auf den Bildern, die in Ihrem Atelier während des künstlerischen Schaffens aufgenommene Fotos, die Zeugen (am liebsten neutrale) die Ihr Eigentum bekunden usw. Es gibt doch bestimmt irgendwelche Mitarbeiter der Klinik, die von der Ausleihe der Bilder etwas mitbekommen haben.
2. Sollte der Vermieter die Bilder nicht herausgeben, so müssten Sie rechtliche Schritte gegen den Besitzer Ihrer Bilder einleiten. Angezeigt ist hier eine zivilrechtliche Klage des Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Gegenstände. In diesem Prozess wären Sie Beweispflichtig und müssten Ihren Eigentum an die Bilder beweisen. Für die Beweisführung und Beweismittel gilt das oben gesagte.
3. Um den Besitzer Ihrer Bilder unter Druck zu setzen, können Sie ihn auch mit einer Strafanzeige wegen (wie Sie richtig erkannt haben) Unterschlagung drohen und sie sogar tatsächlich einreichen. Diese Vorgehensweise wird dem Besitzer sicherlich zur Herausgabe motivieren.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T. Kakachia
-Rechtsanwalt-
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