Unternehmenswert bei Scheidung
| 15.07.2012 22:50
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Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe eine Frage zur Höhe des Unternehmeswert bei Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft.
Das Unternehmen ist in der Ehe entstanden. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro, in dem ich mit zwei angestellten Mitarbeitern arbeite.
Meiner Frau steht also die Hälfte des Unternehmenswertes zu. Wie hoch ist dieser anzusetzen ?
Um dies zu beantworten muss ich noch einige Fakten liefern. Die Vemögensgestände des Unternehmens sind eine Eigentumswohnung (Büro) ein Firmenwagen und Bankguthaben (Girokonto). Insgeamt ca. 200.000 EUR.
Ein Käufer würde höchstens den Liquidationswert bezahlen, da wesentlich das KnowHow ist, welches bei mir und den Mitarbeitern liegt.
Bei der Berechnung des Unternehmenswertes soll aber laut BGH der Ertragswert Berücksichtung finden. Der Ertag enstpricht aber in etwa dem, was ich als Ingenieur auch angestellt verdienen würde. Bedeutet dies, dass der für die Scheidung anzusetzende Wert, niedriger als der Vermögenswert ist.
Für eine fachgrerechte Beantwortung bedanke ich mich vorab.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Scheidung
15.07.2012 | 23:32
Antwort
von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Wie Sie richtig geschrieben haben, ist bei einem Zugewinnausgeleichsverfahren bei der Berechnung des Unternehmenswertes einschließlich des "Goodwill", also der immateriellen Werte die modifizierte Ertragswertmethode anzuwenden.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
1. Berechnung des Substanzwertes (Summe der Werte für Inventar, Grundstücke etc.).
zuzüglich
2. dem Goodwill
abzüglich
3. gedachter Unternehmerlohn und fiktive Ertragssteuern, die bei einem tatsächlichen Verkauf anfallen würden.
Da der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht entschieden hat, werden sich die Familiengericht auch hieran orientieren.
Da jedoch in einem streitigen Verfahren auch Gutachter von Nöten sein könnten, die sehr teuer sind, würde eine außergerichtliche Einigung ratsam sein.
Welche Höhe nun genau der Zugewinnausgleichsanspruch hat, kann natürlich nicht ohne eingehende Beratung und Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen erfolgen, schon aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Nachfrage vom Fragesteller
16.07.2012 | 00:00
Sehr geehrte Anwätin,
wie geht den der geachte Unternehmerlohn in die Rechnung ein. Ich meine das sind dann z.B. 4000 Eur pro Monat. Setzt man das mit einem Kapital gleich, welches diesen Betrag an Zinsen auswirft ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
16.07.2012 | 00:50
Der gedachte - auch kalkulatorischer - Unternehmerlohn kann sich in etwa an dem orientieren, was ein vergleichbarer Angestellter in selber Postion verdienen würde.
Als Einzelunternehmer haben Sie ja keinen Lohn, sondern machen eine Gewinnentnahme.
Der BGH hat dabei ausgeurteilt, dass diese Berechnung stets individuell zu erfolgen hat.
Nähere z.B. in DER BETRIEB 2010: S. 289 ff.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter