Untermietvertrag möbliertes Zimmer kündigen
15.06.2012 12:03 |
Preis: 25,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
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Ich habe in meiner Wohnung seit 1. Dezember 2011 ein Zimmer untervermietet. 10-12 qm mit einem Bett und einem Schreibtisch. Schrank und ein Regal hat der Mieter mitgebracht. Alle anderen Räume der Wohnung (WZ, Küche, Bad) sind gemeinsam genutzt und wurden von mir möbliert.
Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Mieter möchte nun ausziehen und hat mir heute einen handgeschriebenen Zettel hingelegt, dass er zum Ende des Monats auszieht.
Meine Frage: Gilt in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten oder kann der Mieter sich auf eine reduzierte Kündigungsfrist für möblierte Zimmer von 14 Tagen zum Monatsende berufen und dies durchsetzen?
Vielen Dank
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