Untermietvertrag: Kündigung
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist unklar, mit welcher Formulierung bzw. ob überhaupt ich die Kündigung meines Untermietvertrages einreichen soll. Die folgende Situation ist gegeben:
Ich wohne in einer betreuten WG, dessen gesetzliche Grundlage sich auch nach den Gesetzen zur Jugendhilfe (SGB VIII) richtet, zur Untermiete. Der Untermietvertrag beinhaltet folgenden Wortlaut:
"Das (Name der Einrichtung) (im Folgenden: Vermieter) vermietet an (mein Name) (im Folgenden: Mieter) folgende Räumlichkeiten 1 Zimmer in (Adresse). Der Untermietvertrag beginnt am (Datum des Einzuges) und endet frühestens am 30.04.2009. Wird der Untermietvertrag von keiner der Parteien bis zum (nicht angegeben; durchgestrichen) gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. In jedem Fall endet der Untermietvertrag mit der Beendigung der Jugendhilfemaßnahme im (Name der Einrichtung). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. ... Sollten einzelne Teile dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, so stellt dies nicht den Bestand des Gesamtvertrages in Frage."
Die laufende Jugendhilfemaßnahme wird ggf., wie mündlich angekündigt, zum 15.5. durch das Jugendamt beendet. Schriftlich ist in ausgestellten Bescheinigungen des Jugendamtes aber stets der 31.5. als voraussichtlicher Zeitpunkt angegeben.
Ich möchte natürlich vermeiden, die halbe Monatsmiete, die ggf. nach meinem Verständnis durch mich zu leisten ist, wenn die Jugendhilfemaßnahme zum 15.5. beendet wird, zu zahlen. Bislang übernahm das Jugendamt abzüglich der Stromkosten die komplette Miete.
Meine Fragenstellung lautet nun: Wie kann ich oben genanntes Ziel erreichen? Oder muss ich bei Beendigung der Jugendhilfemaßname zum 15.5. in jedem Fall für die halbe Monatsmiete aufkommen? Würde eine Kündigung zum 31.5. nicht einer Zahlungsverpflichtung bis zu diesem Datum gleich kommen? Kann ich mich auf die Formulierung "In jedem Fall endet der Untermietvertrag ..." berufen und die schriftliche Kündigung auslassen, um mein Ziel zu erreichen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung









