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Untermietvertrag Gewerbe


22.08.2008 17:01 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von




Hallo und einen guten Tag,

vor ca 1,5 Jahren habe ich mit einer freundin zusammen eine Gewerberaum angemietet, Sie als Hauptmieterin ich als Untermieter,
wir haben uns einen Raum geteilt den 2. hatte Sie für sich. Was auch bis dato in Ordnung war, als Sie merkte das Ihre Idee nicht funktioniert und Ihre Kunden ausbleiben ich bin im Bereich einrichtungen tätig und bei mir kamen immer mehr Kunden. Nachdem Sie Ihren Raum leerstehen lies und nur noch bei mir vorne in Ihrem Bereich arbeitete sich aber beschwerte das es Ihr zu laut ist einigten wir uns das Sie komplett in Ihren abgeschlossenen Bereich geht, dazu musds ich sagen, Sie muss durch meinen Raum um auf Toilette zu gehen und den Laden zu betreten. Dadurch hatte ich ca 7 qm Mehr was nicht die Welt ist, aber egal, jetzt will Sie nachdem das die qm umgelegt werden, 1,5 Jahre war das egal aber jetzt will sie nur noch Anteilig zahlen, sogar die Gewerbeversicherung will Sie auf die qm umrechnen, was normal gesehen ok ist jeder sollte zahlen was er auch benutzt, aber ich habe keinen abgeschlossenen Bereich, ich kann keine Tür zumachen wenn ich meine Ruhe haben will...und ich soll mehr zahlen wie Sie. Jetzt möchte Sie auch das ich in den Hauptmietvertrag einsteige und mit ihr einen Untermietvertrag machen mit kündigungsfristen von 3 Monaten, bis jetzt war 3 Monate vor Jahresende. Ich habe kein gutes Gefühl dabei sondern denke das Sie nächste Jhar ganz raus will, ich möchte den Laden aber nicht alleine übernehmen da wir keine Schaufenster haben und ich diese benötige um die Waren zu präsentieren. Kann ich den Untermietvertrag kündigen, bzw gilt die Frist 3 Monate vor Jahresende?
Kann Sie einfach so die Miete umlegen so das ich jetzt fast 250,00 Euro mehr zahle wie Sie?
Obwohl in meinem Untermietvertrag keine qm Zahlen stehen?

Es hätte ja auch umgekehrt sein können das Ihr geschäft läuft und meines nicht...dann hätte ich auch platz gemacht wäre aber nie auf die Idee gekommen weniger Miete zu zahlen.

Vieleicht Denke ich auch nur Falsch, jedenfalls freue ich mich auf eine Antwort


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Gewerbe Untermietvertrag
Antwort vom
22.08.2008 | 18:45
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kündigungsfristen richten sich -wenn im Untermietvertrag nichts anderes vereinbart ist- für Geschäftsräume nach § 580a Abs. 2 BGB. Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig. Eine abweichende vertragliche Vereinbarung ist allerdings möglich.

Eine einseitige Anpassung des Mietzinses im Wege der Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Untermietvertrag vereinbart ist. Sollte es an einer solchen Vereinbarung fehlen, ist eine Erhöhung nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Stimmen Sie nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter und müsste ggfls. dann durch Ihre Freundin gekündigt werden.

Beachten Sie bitte, dass für eine abschließende Stellungnahme der Untermietvertrag eingesehen werden muss. Lässt sich keine Einigung erzielen, sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen und den Vertrag zur Beurteilung vorlegen.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt