Untermietvertrag, Abmahnung wg. Sauberkeit vom Vermieter
08.09.2006 12:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
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Ich habe im Mai 06 einen Untermietvertrag für ein Zimmer in einer 2er WG unterschrieben. Die Hauptmieterin wohnt seit Jahren nicht in der Wohnung und hält sich in USA auf. Besitzer der Wohnung steht soweit ich weiss in einem verwandschaftlichen Verhältnis mit dem Eigentümer der Wohnung.
Die Wohnung wurde des öfteren von der Eigentümerin ohne meine Zustimmung betreten. Augenzeuge ist vorhanden. Nach Mitteilung, dass ich es nicht möchte, wurde dies erneut durchgeführt. Wohnungsführungen ohne das beisein der Untermieter erfolgten. Der 3. Schlüssel liegt bei dem Eigentümer für Notfälle (Ausschluss) vor.
Nun wurde mir folgende Abmahnung gesendet:
Lieber Tom,
leider muß ich Dir aufgrund der mangelnden Sauberkeit in der Wohnung eine formale Abmahnung aussprechen. Ich gebe Dir Gelegenheit die Wohnung bis Montag (5 Tage Frist!) abend in einen akzeptablen Zustand zu bringen. Eine Auflistung der einzelnen Tätigkeiten habe ich beigefügt.
Solltest Du die Wohnung bis dahin nicht zu meiner Zufriedenheit gereinigt haben, muss ich im Namen von Barbara (Hauptmieterin) leider eine außerordentliche Kündigung (Mietrecht) aussrpechen.
Für mich ist interessant:
1. Wie ist die Rechtslage ?
2. Ist die Sauberkeit der Wohnung bei einem Untermietvertrag ein ausreichender Grund für die auserordentliche Kündigung (Mietrecht) ?
3. Welche Massnahmen sind foglend sinnvoll ?
4. Muss ich den Montag-Termin zur Abnahme der Wohnung wahrnehmen ?
5. Ist der Untermietvertrag überhaupt gültig, da die Mieterin seit Jahren im Ausland lebt und unklar ist, ob sie überhaupt in die Wohnung zurückkehrt.
6. In 2 Wochen zieht mein Mitbewohner (separater Untermietvertrag) aus. Kann der Vermieter Abnutzungerscheinungen (z.B. Flecken auf der Arbeitsfläche der Küche) gegenüber mir oder dem Mitwohner geltend machen ?
7. Könnnen gegenüber dem Vermieter wg. des unberechtigten Betretens der Wohnung rechtsmittel gültig gemacht werden ?
Ich habe, da nun erneut gegen mein Gebot des Nichtbetretens der Wohnung verstossen wurde, ein neues Schloss in die Wohnungstür eingesetzt.
Für Hilfe wäre ich ausserordentliche Dankbar.
Trifft nicht Ihr Problem?
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