Unterlassungserklärung gem. 13 UWG
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
sehr geehrter Rechtsanwalt,
Es begehrt … folgenden Unterlassungsanspruch gegen mich:
Überschusswerbung
Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen
Sehr geehrte ..,
uns liegt eine Rechnung aus Jahr... vor, indem Sie folgende Arbeiten abrechnen:
Durchgeführte Abschlussarbeiten Jahr...
Dies stellt eine unzulässige Hilfe in Steuersache dar, da Sie lediglich die laufende Buchhaltung und laufende Lohnbuchhaltung erledigen und anbieten dürfen. Weitere Tätigkeiten sind ausschließlich den Personen der §§ 3 und 4 StBerG vorbehalten. Diese Zulassungsvoraussetzung erfüllen Sie nicht. Aus diesem Grund fordern wir Sie gem. § 13 UWG auf, die beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.
Sollten die Unterlassungserklärung, die das Vertragsstrafversprechen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unbedingt enthalten muss, nicht innerhalb von 14 Tagen bei … eingegangen sein, werden ohne weitere Mahnung gerichtliche Maßnahmen in die Wege geleitet.
Mit freundlichenGruß
Unterlassungserklärung
A. Ich verpflichte, keinerlei unzulässige Hilfe in Steuersachen zu leisten, indem ich weder Umsatzsteuervoranmeldungen oder Steuererklärungen jeder Art für Dritte fertige noch die Einrichtung von Konten vornehme.
B. Ich verpflichte mich, keinerlei unzulässige Hilfe in Steuersachen zu leisten, indem ich Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Steuererklärungen jeder Art für Dritte fertige.
C. Ich verpflichte mich, keine Hilfeleistung in Steuersachen mehr zu erbringen, insbesondere weder Jahresabschlüsse noch Steuererklärungen zu erstellen oder Hilfeleistung im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung zu erbringen.
D. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen A-C verpflichtet ich mich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 gegenüber … .
Meine vorgeschlagene Antwort:
Sehr geehrte …,
die Rechnung, die ich meine, dass Sie sie zitieren lautet: Überschrift: Geleistete Buchhaltungsarbeiten. Hiernach als Unterpunkt führe ich durchgeführte Abschlussarbeiten Jahr ... auf. Unter diesen Unterpunkt subsummiere ich u.a. die abschließende Sortierung der Belege und Zusammenstellung der Unterlagen für den Steuerberater.
Ich spreche auch keinen Zeitraum von 01.01.Jahr bis 31.12.Jahr an.
Ich habe also keine Bilanz vom 01.01.Jahr bis 31.12.Jahr gefertigt.
Beweis die beim Finanzamt abgegebene Bilanz auf der mein Stempel mit meiner Unterschrift nicht steht, da ich Sie nicht gefertigt habe.
Ich habe auch ansonsten keine unzulässige Hilfe in Steuersachen geleistet.
Beweis ist, dass beim Finanzamt keine Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldungen für Dritte von mir gefertigt und mit meinem Stempel, mit meiner Unterschrift versehen, vorliegt, da ich Sie nicht gefertigt habe.
Da ich keine Zuwiderhandlung begangen habe, die Sie mir vorwerfen, muss ich den den von Ihnen gewünschten Unterlassungsanspruch für diese Zuwiderhandlunge A-C nicht unterschreiben und werde dies auch nicht unterschreiben.
Mit freundlichem Gruß
Trifft nicht Ihr Problem?
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