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Frage geschrieben am 17.09.2010 10:25:34

Unterlassungserklärung erhalten

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1090
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

ich habe eine Unterlassungserklärung erhalten, die ich bis zum 20. September abgeben soll.

Mich interessiert nun, was diese Unterlassungserklärung bedeutet und wie ich vorgehen kann. Die Unterlagen liegen als pdf vor und können zugemailt werden. Der exakte Vorgang wird selbstverständlich ebenfalls beschrieben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
SMRK77



Antwort geschrieben am 17.09.2010 12:13:33
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass Sie eine schriftliche Abmahnung aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes erhalten haben.
Vermutlich wurden Sie gleichzeitig aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte, vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben an den „Abmahner" bis zum 20. September 2010 abzugeben.

Mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich eine konkret genannte Verletzungshandlung, wie zB. das Anbieten eines urheberrechtlichen geschützten Musikwerkes auf Filesharing-Plattformen (Bittorent, usw.), zu unterlassen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich bei einer Zuwiderhandlung eine Strafe zu zahlen, die in der Regel in einem vierstelligen Bereich liegt.

Dem „Abmahner" dient Ihre Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung einerseits dazu die Wiederholungsgefahr einer weiteren Urheberrechtsverletzung zu beseitigen, und andererseits dazu bei einem Verstoß gegen Ihre Erklärung, von Ihnen eine Vertragsstrafe verlangen zu können.

Bei der Unterlassungserklärung sollten Sie unbedingt vermeiden, irgendeine Schuld anzuerkennen. Dies könnten Sie wie folgt formulieren:

„Hiermit verpflichtet sich – Ihr Name – gegenüber ..... ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, es zu unterlassen ...."
Sie können auch eine eigene Unterlassungserklärung abgeben. Hierzu sollten Sie sich vorab von einem Anwalt beraten lassen, da unbedingt eine Einzelfall Überprüfung erfolgen sollte und Sie sich ansonsten zu mehr verpflichten könnten als nötig. Des Weiteren könnte der Anwalt Sie hinsichtlich des Verfahrensablaufs informieren und die weitere Korrespondenz mit dem „Abmahner" führen.

Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen einer Direktanfrage auf dieser Plattform zur Verfügung. Sie können mir dann sämtliche Unterlagen per E-Mail zukommen lassen. Die weitere Vergütung wird dann selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihres jetzigen Einsatzes angepasst.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Unterlassungserklärung erhalten | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2010-09-17
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