Gegen wen würden Sie Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen ?
A: gegen die GmbH, welche im Impressum der Internetseite aufgeführt ist.
B. gegen die Privatperson, welche in der sog. "whois-Suche" die Internetseite registrierte.
Zur Erklärung: A ist eine Auslands-GmbH,
B ist eine Privatperon aus Deutschland.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 1.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 01.02.2010 17:29:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage darf ich unter Berücksichtigung der bereitgestellten Informationen zu folgt beantworten:
Anprüche sind gegen den Betreiber der Website zu erheben. Betreiber der Website ist nach Ihren Angaben lt. Impressum die GmbH. Diese ist als juristische Person auch ohne weiteres rechtsfähig und daher der "richtige" Anspruchsgegner.
Daran ändert sich leider nichts dadurch, dass es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt. Als GmbH muss diese einen Sitz in Deutschland haben und im Handelsregister eingetragen sein.
Sollte sich anschliessend herausstellen, dass die GmbH tatsächlich nicht verantwortlich ist, dann muss der Anspruch gegen den GF persönlich geltend gemacht werden. Dies ist möglicherweise der bei der Denic registrierte Inhaber.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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