Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Inkasso.
Guten Tag,
zur Eintreibung von Mietschulden habe ich ein Inkassobüro beauftragt, was anfänglich auch gut funktioniert hat. Nun hat die zusändige Sachbearbeiterin gekündigt und der Chef des Inkassos hat meinen Fall übernommen.
Nun bekomme ich schon längere Zeit keine Fremdgeldauszahlung mehr obwohl der Schuldner meines Wissens gem. Teilzahlungsvereinbarung monatlich 100 Euro zahlt.
Meine Nachfrage nach fehlender Auszahlung wurde einmal mit einem Buchungsfehler begründet, bei der zweiten Nachfrage wurde angeführt, daß die Beträge einbehalten werden, weil auch die Schuldzinsen die die Agentur einstreicht fällig waren.
Nun habe ich letzte Woche eine Sachstandsliste angefordert, aber bis dato noch nichts bekommen.
Frage_1: Welche Unterlagen muss mir das Inkassobüro zu Sichtung geben?
-Sachstandsliste ?
-Liste aller eingegangenen Beträge ?
-Liste der ausbezahlten Beträge ?
-Einbehaltene Beträge für Gebühren ?
-Teilzahlungsvereinbarung ?
-Telefon-, Besuchsberichte ?
Frage_2: Wie ist die richtige Vorgehensweise, daß ich vom Inkassobüro alle Unterlagen, die ich gerne einen RA zur Prüfung geben möchte und vorallem mein Geld bekomme, da offensichtlich hier etwas nicht stimmt?
Antwort geschrieben am 14.01.2012 17:35:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Grundsätzlich kommt es für die mitzuteilenden Informationen darauf an, welche Vereinbarung Sie mit dem Inkassobüro getroffen haben. Über mit dem Schuldner getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen und eingegangene Zahlungen müssen Sie aber natürlich informiert werden. Wenn das Inkassobüro Beträge wegen entstandener Gebühren einbehält, müssen diese Ihnen gegenüber natürlich abgerechnet werden.
Sie können den Vertrag mit dem Inkassobüro kündigen und das Büro auffordern, Ihnen den Vollstreckungstitel und etwaige Vereinbarungen mit dem Schuldner sowie einen aktuellen Auszug des Forderungskontos auszuhändigen - diese Unterlagen können Sie dann einem Rechtsanwalt zur Weiterverfolgung des Forderungseinzuges übergeben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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