Frage geschrieben am 19.02.2010 16:08:43
Unterhaltszahlungsende bei/nach Studium
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1094ich ahbe einen unehelichen Sohn (01/85 geboren) für den ich unterhaltspflichtig bin.
Zur Zeit studiert er noch. Für das erste Hauptfach hat er die Regelstudienzeit mit 10 von 8 Semestern bereits überschritten und im zweiten Hauptfach erreicht er jetzt im Frühjahr die Regelstudienzeit von 8 Semestern.
Endet jetzt nicht meine Unterhaltspflicht?
mit freundlichen Grüßen
rs
Antwort geschrieben am 19.02.2010 16:22:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 620
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:
Grundsätzlich ist das unterhaltsberechtigte Kind gehalten, seine Ausbildung so zügig wie möglich zu Ende zu bringen.
Dafür bieten Förderungshöchstdauer nach Bafög und Regelstudienzeit Anhaltspunkte, aber keine festen Fristen.
Zu prüfen wäre also konkret, weshalb Ihr Sohn sein Studium noch nicht beenden konnte - beruht dies auf seinem Verschulden, weil er z.B. getrödelt hat, kommt in der Tat eine Einstellung der Unterhaltszahlungen in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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