Unterhaltszahlungen an Sohn 18 Jahre
| 25.06.2012 08:20
| Preis:
25,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen 18jährigen Sohn der mich und meine Familie in schlimmster Form schriftlich beleidigt und massiv bedroht hat. Ich habe schon überlegt ob ich eine Anzeige stellen sollen ?
Muss ich einem Kind mit dem ich seit 16 Jahren keinen Kontakt habe noch nicht einmal weiß was er macht - er schreibt er gehe noch zur 2 Jahre zur Schule, dann 2 Jahre Abi, dann 3 Jahre Ausbildung ? - Er hat einen Hauptschulabschluß. Ich bekomme aber keinerlei Auskünfte außer das er bei einer Schule angemeldet ist und die Hauptschule abgeschlossen hat.
Mir geht es nur darum ob ich an mein Kind Unterhalt zahlen muss wenn er mich und meine Familie in schriftlicher Form massiv bedroht und auf das äußerste beleidigt.
Mit freundlichen Grüßen
Danke.
Eingrenzung vom Fragesteller
25.06.2012 | 08:30
Mir geht es nur darum, ob ich an mein Kind Unterhalt zahlen muss, wenn er mich und meine Familie in schriftlicher Form massiv bedroht und auf das äußerste beleidigt.
Ich überlege ob ich noch eine Anzeige bei der Polizei machen soll.
Danke
25.06.2012 | 08:46
Antwort
von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Ihre Unterhaltspflicht könnte gem.
§ 1611 Abs. 1 BGB entfallen sein.
Danach kann der Unterhaltsanspruch verwirkt sein, wenn der Unterhaltsberechtigte "sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht" hat und "wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre."
Ob dies in Ihrem Fall zum Tragen kommt, wird sich nach der Schwere der Verfehlung, also der Drohungen und Beleidigungen richten, was konkret zu prüfen wäre. Sie können sich dazu gerne an mich wenden.
Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass Sie keinen Unterhalt zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
25.06.2012 | 09:05
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ist es empfehlenswert eine Anzeige zu machen ?
Danke!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
25.06.2012 | 09:26
Das kann ich nicht sagen, ohne den Inhalt der Beleidigungen und Drohungen zu kennen.
Nachteilig wird eine Strafanzeige aber kaum sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann