Unterhaltszahlungen
| 19.03.2012 07:30
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Hallo, mein Sohn ist 18 Jahre alt, in der Ausbildung und verdient 600€ netto, er lebt in meinem Haushalt, mein EX Mann nicht mehr unterhaltspflichtig.
(Wir haben beide 2500€ netto, ich bin wieder verheiratet)
Er zahlt aber weiterhin 350€
Unterhalt auf das Konto meines Sohnes, kann mein EX Mann den Unterhalt zurückfordern wenn er merkt das er nicht mehr Zahlungspflichtig ist??
19.03.2012 | 07:53
Antwort
von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann zu viel gezahlte
Unterhalt nicht zurückgefordert werden.
Eine Ausnahme hiervon ist für den Fall zu machen, dass der Unterhaltspflichtige nur deswegen noch Unterhalt zahlt, weil er vom Unterhaltsberechtigten über das Bestehen des Anspruches dadurch getäuscht wird, dass entweder unrichtige Tatsachen behauptet werden oder aber für die Unterhaltsberechnung wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden.
Ist Ihrem Exmann der Verdienst Ihres Sohnes nicht bekannt und wird ihm insbesondere verschwiegen, besteht ein Rückzahlungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß
§ 826 BGB.
Sollte der Exmann allerdings in Kenntnis der Umstände weiterhin Unterhalt zahlen, kann er diesen nicht zurückverlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
19.03.2012 | 08:51
Vielen Dank für die schnelle Info,
wenn mein Ex Mann den Lehrvertrag unterzeichjnet hat, kann ich doch davon ausgehen das er die Ausbildungsvergütungen gelesen hat? Dann wäre es doch keine Täuschung.....oder
Danke
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.03.2012 | 08:54
Das ist in der Tat richtig und schließt eine Täuschung wohl aus.
Mit freundlichen Grüßen