Frage geschrieben am 23.11.2009 22:48:49

Betreff: Unterhaltszahlungen bei meiner 18 jährigen Tochter


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € 48,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 814
Meine Tochter ist jetzt im November 18 Jahre geworden, lebt bei ihrem Vater und geht noch zur Schule. Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter. Der Vater vertritt weiter die Belage der Tochter bezüglich Unterhalt und will weiter den normalen Unterhalt
nach Düsseldorfer Tabelle 476 minus halbes Kindergeld.
Der Vater hat ein Nettoeinkommen von 2500€ Mutter 2200€
Was muß ich weiter bezahlen und sind wir nicht beide Barunterhaltspflichtig?




Antwort geschrieben am 23.11.2009 22:58:18
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Eintritt der Volljährigkeit sind beide Elternteile entsprechend ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig. Sie müssen also nicht weiter den bisherigen Tabellenunterhalt zahlen. Sollte darüber ein Unterhaltstitel existieren, wäre dieser abzuändern, da ansonsten daraus weiter in bisheriger Höhe zwangsvollstreckt werden könnte.

Eine verbindliche Unterhaltsberechnung ist nur nach Kenntnis sämtlicher Aufwendungen und Belastungen, die ggf. zu berücksichtigen sind, möglich und kann nicht im Rahmen dieses Forums erfolgen.

Ausweislich der von Ihnen mitgeteilten Zahlen, ergibt eine unverbindliche Berechnung einen Gesamtbedarf cvon 493 EUR und einen Haftungsanteil von 221 EUR für Sie als Mutter, von 272 EUR für den Kindesvater.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



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