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Meine Mutter ist im Altenheim und bedingt durch die höhere Pflegestufe ist eine Zuzahlung notwendig. Ich habe selbst nur eine Rente, meine Frau hat aber als Selbstständige ein Einkommen von über 50.000,00€ Netto im Jahr. Wir das Einkommen meiner Frau bei der Berechnung berücksichtigt?Antwort geschrieben am 11.01.2012 20:13:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80, 37083 Göttingen, Tel: 0551/43600, Fax: 0551/43620
Vertragsrecht, Baurecht, priv., Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht
Bewertungen: 27
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Ja, das Einkommen Ihrer Ehefrau wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ihre Ehefrau muß zwar aus ihrem Einkommen keine Unterhaltsleistungen für ihre Schwiegermutter erbringen. Da Ihr Familienunterhalt jedoch weitgehend aus dem Einkommen Ihrer Ehefrau bestritten wird, steht Ihre Rente zumindest teilweise zu Unterhaltszwecken zur Verfügung, auch wenn die Rente unter dem Selbstbehalt von 1.500,00 EUR liegen sollte. Die Berechnung, in welcher Höhe Sie unterhaltspflichtig sind, ist im einzelnen von verschiedenen Faktoren abhängig (Höhe Ihrer beider bereinigten Einkünfte, Höhe der Aufwendungen für Unterkunft, Höhe etwaiger Beiträge zur Vermögensbildung etc.) und relativ kompliziert (vgl. Urteil des BGH vom 28.1.2004 - XII ZR 218/01 -). Eine seriöse, genaue Berechnung kann nur in Kenntnis aller Details durchgeführt werden.
Insofern stehe ich gern für eine Direktanfrage zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel
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Tel. 0551/43600
Fax 0551/43620
www.ra-vasel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.01.2012 09:31:34
Hallo,
kann ich denn überhaupt mit einer Befreiung rechnen, wenn meine Frau und ich zusammen ein Jahresnettoeinkommen von über 90.000,000€ haben?
mfg
Hallo,
kann ich denn überhaupt mit einer Befreiung rechnen, wenn meine Frau und ich zusammen ein Jahresnettoeinkommen von über 90.000,000€ haben?
mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.01.2012 16:36:44
Sehr geehrter Fragesteller,
da es wie gesagt, sehr auf die Details ankommt (neben den bereits genannten auch die Höhe der Unterhaltsforderung, die gegen Sie geltend gemacht wird, und die Frage, ob Sie noch ggf. unterhaltspflichtige Geschwister haben), kann ich Ihnen nur meine Vermutung mitteilen: vermutlich müssen Sie die geltend gemachte Unterhaltsforderung in voller Höhe bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
da es wie gesagt, sehr auf die Details ankommt (neben den bereits genannten auch die Höhe der Unterhaltsforderung, die gegen Sie geltend gemacht wird, und die Frage, ob Sie noch ggf. unterhaltspflichtige Geschwister haben), kann ich Ihnen nur meine Vermutung mitteilen: vermutlich müssen Sie die geltend gemachte Unterhaltsforderung in voller Höhe bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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