Frage geschrieben am 10.02.2010 22:04:00
Unterhaltszahlung bei neuer Familie??
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1002Ich habe folgendes Problem, ich bezahle seit fast 2Jahren 180Euro Unterhalt für meine Tochter (7) an das Jugendamt plus 20Euro Tilgung an Unterhaltsschulden die ich beim Jugendamt habe weil ich ein paar Jahre ohne Arbeit war. Mein Nettoeinkommen betrug bis diesen Monat 1100Euro Netto also blieben mir ja noch 900Euro zum Leben. Ab nächsten Monat bekomme ich eine Lohnerhöhung von 300Euro Netto und ich hatte mich mit dem Jugendamt auf eine Zahlung von Monatlich 300Euro geeinigt (274 Euro Unterhalt und den Rest als Tilgung) jetzt habe ich folgendes Problem, ich erwachte mit meiner derzeitigen Lebensgefährtin ein Baby und wir wollen uns Gemeinsam eine größere Wohnug zulegen da Sie noch bei ihrer Mutter lebt und meine Wohnug zu klein ist, aber muss ich dan für meine 1Tochter immer noch Unterhalt bezahlen??? Ich mein 1100Euro die mir noch bleiben da kann ich doch keine Familie von ernähren (Miete, Lebensmittel usw.)
Ich bedanke mich schonmal für Ihre Antworten
Mit freundlichen grüssen
Antwort geschrieben am 10.02.2010 22:14:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 536
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, auch dann zugunsten Ihrer ersten Tochter Kindesunterhalt zu zahlen, wenn Sie erneut Vater werden. Als Erwerbstätiger müssen Ihnen, wie Sie völlig richtig anmerken, 900 Euro verbleiben. Davon müssen Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
2.
Da aber ein zweites unterhaltsberechtigtes Kind hinzu kommt, ist der Unterhalt für das erste Kind neu zu berechnen, da hier ein sog. Mangelfall vorliegt. Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem ersten Kind wird sich demzufolge reduzieren. Die Unterhaltsneuberechnung wird aber auch von einem Selbstbehalt von 900 Euro ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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