Unterhaltszahlung bei Pflegebedürftigkeit
| 22.09.2007 22:19 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Mein Vater ist 78 und seit 11 Jahren mit einer jetzt 71jährigen Russin verheiratet, die mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Mein Vater ist pflegebedürftig, eingestuft in Pflegestufe 1. Er braucht allerdings Pflege rund um die Uhr, da er stark gebehindert ist, öfters fällt, demenzkrank und auch nachts beaufsichtigt werden muss. Seine Frau will ihn zum 1.12.07 verlassen. Mein Vater erhält 1.800 Euro Rente plus ca. 200 Euro von der Pflegekasse. Wir beabsichtigen, ihn ab Dezember von einer Leiharbeitskraft aus dem Osten pflegen zu lassen, die für eine rund um die Uhr Pflege ca. 1.500 Eur0 kosten würde. Dazu kommen die monatlichen Kosten für Miete, Nahrungsmittel etc.
Frage: Muss mein Vater für seine Ehefrau im Falle der Trennung Unterhalt bezahlen oder kann er aufgrund der Pflegebedürftigkeit eine Leihkraft aus dem Osten von seiner Rente bezahlen? Hat seine Frau Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie von meinem Vater keinen Unterhalt bekommen kann, da er eine Pflegekraft bezahlen muss? Werden wir Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen?
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