364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1408 Besucher | 7 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Jetzt fordert di Ex plötzlich 50 € mehr, we...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Jetzt fordert di Ex plötzlich 50 € mehr, we...

Jetzt fordert di Ex plötzlich 50 € mehr, weil ich mit meiner Partnerin seit April in häuslicher Geei


25.08.2009 09:22 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Ich zahle aktuell 350,-€ Unterhalt an meine nicht mit mir verheiratete Ex für meine 9jährige Tochter. Ausgerechnet wurde vom Mediator 273,-€, den Rest zahl ich freiwillig für die Hortbetreuung. Jetzt fordert di Ex plötzlich 50 € mehr, weil ich mit meiner Partnerin seit April in häuslicher Geeinschaft lebe.Ich hab von diesem Zusammenleben rein wirtschaftlich gar nichts. Wir haben getrennte Konten und Kassen. Ist diese Forderung gerechtfertigt?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Gemeinschaft Kindesunterhalt jetzt Partnerin
25.08.2009 | 09:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten.

Bei der Ermittlung des für die Berechnung des Kindesunterhaltes maßgeblichen Einkommens sind Wohnvorteile dann anzusetzen, wenn sie einen tatsächlichen Wert darstellen.

Das ist der Fall bei Wohnen in der eigenen Immobilie oder dann, wenn Sie tatsächlich Mieteinkünfte erzielen.

Der bloße Umstand, dass in Ihrer Wohnung jetzt eine neue Partnerin wohnt, führt nicht zu einer Veränderung Ihres Einkommens, so dass die Forderung der Kindesmutter nach einer pauschalen Erhöhung des Kindesunterhaltes unbegründet ist.

Sie sollten die Forderung daher zurückweisen.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht