364.737
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
134 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Für meinen 18. jährigen Sohn (Gymnasium 11....
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Für meinen 18. jährigen Sohn (Gymnasium 11....

Für meinen 18. jährigen Sohn (Gymnasium 11. Klasse)aus 1. Ehe würde ich gerne den Kindesunterhalt be


29.09.2008 16:37 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Lars Liedtke


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich möchte gerne meine monatl. Unterhaltszahlung überprüfen.
Meine Daten:
verheiratet, 1 Kind (3 Jahre), meine Frau arbeitet geringfügig auf 400,00 € mtl.
mein jährl. Nettoeinkommen nach Abzug von 150,00 € mtl. für berufsbed. Aufwendungen 3.900,00 €/Mt. inkl. Sonderzahlungen.

Frage: Für meinen 18. jährigen Sohn (Gymnasium 11. Klasse)aus 1. Ehe würde ich gerne den Unterhalt berechnen lassen.

Ich hoffe auf baldige Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Kindesunterhalt Sohn Schule 18. Düsseldorfer Tabelle jährigen
29.09.2008 | 16:49

Antwort

von

Rechtsanwalt Lars Liedtke
340 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie lediglich Vater der beiden erwähnten Kinder sind. Ich unterstelle zudem, dass der 18-jährige Sohn im Haushalt seiner Mutter wohnt, unverheiratet ist und dass das Kindergeld nicht an Sie ausbezahlt wird. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, bitte ich um Mitteilung im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, da sich dann eine andere Berechnung ergibt.

Bei einem bereinigten monatlichen Nettoeinkommen von 3.900 € ergibt sich eine Unterhaltsverpflichtung nach der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von 401,00 € monatlich.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Göttingen

340 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht