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Ich hätte gerne eine Info drüber, ob und in welcher Höhe ich Kindesunterhalt für meine beiden Kinder


01.09.2008 19:37 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine Info drüber ob und in welcher Höhe ich Unterhalt für meine beiden Kinder zahlen muss. Nettoeinkommen 3.550 EUR.

Sachverhalt:
Beide Kinder leben bei der Mutter. Die Einkommensverhältnisse der Mutter sind nicht genau bekannt, liegen nach Angaben der Mutter knapp über 1.100 EUR.

1. Kind, volljährig, in Schulausbildung
2. Kind, volljährig, in Ausbildung, Ausbildungsvergütung ca. 670 EUR Brutto

Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Ausbildung Kindesunterhalt Höhe Schule
01.09.2008 | 20:14

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

hiermit nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:

Eine detaillierte Unterhaltsberechnung ist erst nach Erhalt der vollständigen Angaben über das unterhaltsrelevante Einkommen des Vaters und des Kindes, das sich in der Ausbildung befindet möglich.

Als Anhaltspunkt kann ich Ihnen die aktuellen Werte der Düsseldorfer Tabelle nennen. Danach beläuft sich der Unterhalt auf EUR 550,00 für jedes Kind. Der Ausbildungsvergütung eines Kindes ist anzurechnen, allerdings um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich EUR 90,00 zu kürzen.

Wenn ich davon ausgehen darf, dass die Mutter das Kindergeld bekommt, ist Ihr Unterhalt um den hälftigen Kindergeldbetrag zu kürzen.

Aufgrund Ihrer Angaben ist mir eine detaillierte Bezifferung nicht möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage geben konnte, wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Astrid Hein
Unterbachern

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