Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.07.2009 19:45:52

Unterhaltsvorschuss bei samenspende

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2005
Ich habe vor einigen Wochen mein Kind entbunden. Der Spender ist anonym von einer ausländischen Samenbank. Ich wurde von einer öffentlichen Beratungsstelle informiert, dass ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hätte, da es egal sei, wie das Kind auf die Welt kam??! Ich dachte, ich hätte gar keinen Anspruch, da ich die Schwangerschaft absichtlich herbei geführt habe. Meine Freundin wohnt auch nicht bei mir, aber es gibt sie halt als Lebensgefährtin. Wie muss ich mich verhalten? Mir wurde gesagt, das es keinen Unterschied macht, ob ich eine Freundin habe oder nicht, da ich eh als alleinerziehend gelte und sie nicht bei mir wohnt. Ich soll sie aber schon erwähnen,oder?Mir wurde angeraten, meine Partnerin nicht anzugeben. Wie ist die Rechtsgrundlage in diesem Fall. Sollte ich keinen Anspruch auf diese Leistung haben, werde ich meinen Antrag zurück ziehen. Hatte erstmal nur den Vordruck ohne Schilderung der Umstände eingereicht.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 2.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Fragestellerin,

entscheidend für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist,dass es sich um Ihr leibliches Kind handelt und sie alleinerziehend sind.

Diese Voraussetzungen liegen nach Ihrer Schilderung vor.

Im Falle der anonymen Samenspende gilt die Vaterschaft als ungeklärt. Die reicht für den Vorschussanspruch aus.

Ich rate Ihnen aber gegenüber dem Jugendamt vollständige und richtige Angaben zu machen. Dass sie in einer Beziehung leben, steht dem Anspruch nicht entgegen, so dass ein Verschweigen auch keinen Sinn macht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.07.2009 08:29:10

der antrag wird, so die sachbearbeiterin, abgelehnt. laut obiger antwort hätte ich einen anspruch, da die voraussetzungen reichen. mit welchem § UVG wird dies begründet? ist ein widerspruch sinnvoll? mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.07.2009 11:13:32

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 1 Abs. 1, Ziff 1-3 UVG.

Ein Widerspruch dürfte sinnvoll sein. Dies kann ich aber nur genauer beurteilen, wenn die Begründung des Ablehnungsbescheides vorliegt.

Mit freundlichem Gruss
S.Steidel
Rechtsanwalt



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

97
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Unterhaltsvorschuss   samenspende