Frage geschrieben am 02.07.2009 19:45:52

Betreff: Unterhaltsvorschuss bei samenspende


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € 32,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 797
Ich habe vor einigen Wochen mein Kind entbunden. Der Spender ist anonym von einer ausländischen Samenbank. Ich wurde von einer öffentlichen Beratungsstelle informiert, dass ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hätte, da es egal sei, wie das Kind auf die Welt kam??! Ich dachte, ich hätte gar keinen Anspruch, da ich die Schwangerschaft absichtlich herbei geführt habe. Meine Freundin wohnt auch nicht bei mir, aber es gibt sie halt als Lebensgefährtin. Wie muss ich mich verhalten? Mir wurde gesagt, das es keinen Unterschied macht, ob ich eine Freundin habe oder nicht, da ich eh als alleinerziehend gelte und sie nicht bei mir wohnt. Ich soll sie aber schon erwähnen,oder?Mir wurde angeraten, meine Partnerin nicht anzugeben. Wie ist die Rechtsgrundlage in diesem Fall. Sollte ich keinen Anspruch auf diese Leistung haben, werde ich meinen Antrag zurück ziehen. Hatte erstmal nur den Vordruck ohne Schilderung der Umstände eingereicht.


Antwort geschrieben am 02.07.2009 20:09:55
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 56 4,6
RSS-Feed Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

entscheidend für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist,dass es sich um Ihr leibliches Kind handelt und sie alleinerziehend sind.

Diese Voraussetzungen liegen nach Ihrer Schilderung vor.

Im Falle der anonymen Samenspende gilt die Vaterschaft als ungeklärt. Die reicht für den Vorschussanspruch aus.

Ich rate Ihnen aber gegenüber dem Jugendamt vollständige und richtige Angaben zu machen. Dass sie in einer Beziehung leben, steht dem Anspruch nicht entgegen, so dass ein Verschweigen auch keinen Sinn macht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.




Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.

Tel.: 0431 - 8959913

steidel.sascha@strassner-partner.de

www.strassner-partner.de




Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Finanztest Testsieger frag-einen-anwalt.de
Schnell einen Anwalt fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Anwalt
Jetzt Frage stellen