Frage geschrieben am 31.08.2009 12:26:13
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Unterhaltsvorschuss - Zugriff auf Lebensgefährtin?
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 847Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kann/wird das Amt auf mein Einkommen als seine Lebensgefährtin zugreifen oder ist dies nicht möglich? Wäre ich im Falle einer Heirat davon bedroht?
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Antwort geschrieben am 31.08.2009 13:01:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 460
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der geschilderten Informationen wie folgt beantworten:
Die Rückzahlungsforderungen sind alleinige Schulden Ihres Lebenspartners und bleiben dies auch dann, wenn Sie beide nach D ziehen.
Die Gläubiger können nicht an Ihr Einkommen heran.
Im Falle einer Heirat gilt grundsätzlich das Gleiche. Auch hierdurch werden Sie nicht Mitschuldnerin und haften daher nicht.
Lediglich bei bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen wie Gehaltspfändung o.ä. wird berücksichtigt, dass Ihr Mann Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist, weil Sie selber über ausreichende Einkünfte verfügen.
Etwaige Pfändungsfreibeträge fallen dann u. U. nicht ganz so hoch aus, weil Sie nicht als unterhaltsberechtigte Person gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Als Leser können Sie
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