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Frage geschrieben am 31.08.2009 12:26:13

Unterhaltsvorschuss - Zugriff auf Lebensgefährtin?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 900
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Mein Lebenspartner hat offene Rückzahlungsforderungen aus Unterhaltsvorschuss eines deutschen Jugendamtes für seine beiden Söhne, die er derzeit mangels Einkommen nicht leisten kann. Er ist D, ich bin Ö. Zur Zeit leben wir beide in Österreich, überlegen aber eine Rückkehr nach Deutschland.

Kann/wird das Amt auf mein Einkommen als seine Lebensgefährtin zugreifen oder ist dies nicht möglich? Wäre ich im Falle einer Heirat davon bedroht?




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Diese Antwort ist vom 31.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 31.08.2009 13:01:29
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der geschilderten Informationen wie folgt beantworten:

Die Rückzahlungsforderungen sind alleinige Schulden Ihres Lebenspartners und bleiben dies auch dann, wenn Sie beide nach D ziehen.

Die Gläubiger können nicht an Ihr Einkommen heran.


Im Falle einer Heirat gilt grundsätzlich das Gleiche. Auch hierdurch werden Sie nicht Mitschuldnerin und haften daher nicht.

Lediglich bei bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen wie Gehaltspfändung o.ä. wird berücksichtigt, dass Ihr Mann Ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist, weil Sie selber über ausreichende Einkünfte verfügen.

Etwaige Pfändungsfreibeträge fallen dann u. U. nicht ganz so hoch aus, weil Sie nicht als unterhaltsberechtigte Person gelten.


Mit freundlichen Grüßen


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Unterhaltsvorschuss - Zugriff auf Lebensgefährtin? | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2009-08-31
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