Unterhaltsverpflichtungen
30.06.2010 15:37 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
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Meine Situation:
Seit ca. 3 Jahren lebe ich von meiner Frau steuerlich offizell getrennt, obgleich wir uns einige Jahre vorher trennten. Ich bin in Vorruhestand seit über 4 Jahre und zahle meine Frau seit dieser Zeit die Hälfte meiner Firmenrente - ca. 1,5 K€/Monat (BVA Rente wird bald beantragt). Seit Eintreten des Vorruhestandes arbeite ich freiberuflich und habe Einnahmen (vor Steuer) von ein Paar Tausend € im Monat. Meine "Ehefrau" weiss, dass ich freiberuflich arbeite aber nicht die Höhe des Verdienstes.
Sie hat bei der Trennung (ohne Einschaltung eines Anwaltes ausser dem Notar für den Haus-"Rückkauf") die Hälfte "meiner" Ersparnisse sowie die Hälfte des Werts des EFH erhalten - keine kleine Summe.
Alles ist bisher zum Glück friedlich verlaufen.
Sie hat seit über 30 Jahren nicht mehr gearbeitet. Sie bezieht zz eine kleine BVA Rente.
Meine Fragen:
1. Muss ich eigentlich meine freiberuflichen Einnahmen mit meiner "Ehefrau" teilen, die habe ich aber erst nach der Trennung erzeilt ?
2. Muss ich die BVA Rente mit meiner Ehefrau (50%) teilen - ich bin bisher davon ausgegangen. Muss meine neue Partnerin, die bei mir wohnt, dann ganz leer ausgehen?
Auch wenn die obigen Fragen noch nicht aufgetreten sind, wäre ich für einen Ratschlag dankbar!
MfG
Andreas123r









