Unterhaltstitel+Klage+ Erledigung+Auferlegung der Kosten
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
| in unter 1 Stunde
Aus dem Urteil:
„Die Jugendamtsurkunde wurde errichtet am 21.09.2004.
Die Jugendamtsurkunde wurde der Klägerin jedoch erst am 19.10.2004 zugestellt.
Die Klage wurde am 05.10.2004 eingereicht.
Die Beklagte hätte die Möglichkeit gehabt nach Erstellung der Urkunde am 21. September 2004 die Klägerin in Kenntnis zu setzen.“
Die ursprüngliche Klage zielte auf die Errichtung der Unterhaltsurkunde ab, wurde dann dahingehend abgeändert, mir die Kosten aufzuerlegen.
In der Urteilsbegründung bezieht sich das Gericht auf eine Fristsetzung der Gegenseite. Es ist dem Gericht mitgeteilt worden, daß dieses Schreiben die Beklagte nicht erreicht hat.
Bezugnehmend auf die vorangehende Fristsetzung ist der Klägerin durch die Beklagte mitgeteilt worden, daß auf Anraten des Jugendamtes die Errichtung der Urkunde erst erfolgen wird, wenn die durch die Klägerin zu erbringende , im Wert höhere Urkunde; vorliegt. Die Errichtung durch die Beklagte erfolgte innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Urkunde der Klägerin. Die Zustellung erfolgt ausschließlich durch das Jugendamt.
Somit hatte ich keinen Einfluß auf den Zeitpunkt der Zustellung.
Meine Anwältin urteilt jetzt: * Das ... ist nach meinem Dafürhalten rechtsfehlerhaft zu dem Ergebnis gekommen, dass das erledigende Ereignis zwischen Anhängigkeit und rechtshängigkeit stattgefunden habe, weshalb nach § 269 Abs. 3 ZPO zu verfahren sein. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es nicht mehr in Ihrer Sphäre lag, wann das Jugendamt die Zustellung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde an den Kindsvater vornahm*
Trotzdem rät sie mir zur Vermeidung weiterer Kosten von einem Widerspruch ab.
Die Höhe der auferlegten Kosten wurden mir vom Gericht noch nicht mitgeteilt.
Mit Ihrer Antwort hoffe ich, eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.
1. Sehen Sie Erfolgsaussichten für einen Widerspruch?
2. Wie kann ich vor Ablauf der Frist ( 25.5.) erfahren, wie hoch die Kosten sind, zu deren Übernahme ich verurteilt wurde?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.
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