Wie hoch ist der Kindesunterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
folgende Eckdaten:
Ich (Vater) habe 2 Kinder aus erster Ehe (14 und 16 Jahre alt), Ex-Ehefrau hat KEINE Unterhaltsansprüche, Kinder sind in Schulausbildung und leben bei der Mutter
Nun bin ich wieder verheiratet und habe 2 weitere Kinder (3 Jahre und Baby). Meine Ehefrau ist für den Rest des Jahres in Elternzeit und bekommt Elterngeld (ca. € 1000).
Mein Nettoeinkommen (unbereinigt) der letzten 12 Monate:
Auszahlungsbetrag € 2.680 (im Schnitt)
(inkl. € 293,00 netto Zuschuss zu Betreuungskosten durch den Arbeitgeber)
+ € 150,00 mtl. Vorteil Dienstwagen (bei der letzten Unterhaltsberechnung mit dem Jugendamt drauf geeinigt > kaum private Nutzung, beruflich
notwendig)
letzte Steuerrückzahlung € 1145,00 (gemeinsam
mit Ehefrau veranlagt)
Aufwendungen (bitte setzen Sie die abzugsfähigen Ausgaben an - ich bin da immer unsicher):
Risikolebensversicherung € 386,00 jährlich
Krankenzusatzversicherung für mich € 80,00 jährlich (zum zwecke der Absicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
Unfall- und Krankenzusatzversicherung für das 3jährige Kind € 185,00 jährlich
für das Baby € 70,00 jährlich
Für die private Altersvorsorge werden vom Arbeitgeber lt. Gehaltsabrechnung monatlich € 150,00 in Abzug gebracht (Direktversicherung über den AG). Davon Anteil AG € 48,13 und Arbeitnehmer € 101,87.
Wie hoch ist der Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe?
Kinder Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle









