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Hallo,
durch das aktuelle Urteil des BvG wurde das Dreiteilungsverfahren im Unterhaltsrecht als Verfassungswidrig eingestuft.
Da ich nun gerade arbeitslos wurde, muss der Unterhalt meiner Exfrau (Scheidung 2007, EU in einer Scheidungsfolgevereinarung festgelegt u. nicht mit Urteil oder Titel) neu festgelegt werden.
Für das 14 jährige Kind aus dieser Ehe zahle ich jetzt unstrittig 356€ als Zahlbetrag.
2008 habe ich wieder geheiratet, meine Frau bekommt 650€ im Rahmen der Ausbildung durch das AA.
Meine Exfrau verdient zur Zeit 550€ netto.
Meine Einkommenssituation:
ALG I 2280€
Tabellenunterhalt Kind 448
Riester 50
Altervorsorge 53
alter Ehekredit monat. 350 gemeins. mit Exfrauaufgenommen, Tilgung allein
Versicherungen 69
Altervorsorge Exfrau 80
Welche Summe muss ich nun meiner Ex an EU überweisen?
Danke !
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