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Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle


| 14.11.2008 17:24 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein


| in unter 2 Stunden

Welches Nettoeinkommen zählt bei Düsseldorfer Tabelle? Sozialversicherungsbefreite Vergütung!

(maßgebliches) Nettoeinkommen des Vater wurde wiefolgt angegeben:

4800,00 (Nettogehalt)
./. 150,00 Werbungskosten pauschal
./. 1050,00 Zins+Tilgung Haus
./. 280,00 Krankenversicherung
./. 200,00 Selbstbehalt KV
./. 670,00 Rentenversicherung
= ca. 2.400,00 maßgebliches Nettoeinkommen.

Nach Abzug 50 % Kindergeld wäre das ein Unterhalt von 293,00.

Meine Frage: Wie hoch ist in diesem Fall das tatsächlich "maßgebliche" Nettoeinkommen und wie hoch der Unterhalt für unser 7 Jahre altes Kind?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 137 weitere Antworten zum Thema:
Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle
14.11.2008 | 18:12

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Ja, die Sozialabgaben werden abgezogen. Wenn Sie nur einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind, dann wird der Kindesunterhalt nach der nächsthöheren Stufe berechnet. In Ihrem Fall wäre das ein Betrag in Höhe von EUR 387,00. Abzüglich des hälftigen Kindergeldes in Höhe von EUR 77,00 ergibt dies ein Betrag in Höhe von EUR 310,00.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin



Bewertung des Fragestellers 2008-11-14 | 18:20


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"Meine Frage wurde nicht beantwortet! Daß Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden können, weiß ich!!!"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2008-11-14
1,6/5.0

Meine Frage wurde nicht beantwortet! Daß Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden können, weiß ich!!!


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Astrid Hein
Unterbachern

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