Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle
| 14.11.2008 17:24 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Hein
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Welches Nettoeinkommen zählt bei Düsseldorfer Tabelle? Sozialversicherungsbefreite Vergütung!
(maßgebliches) Nettoeinkommen des Vater wurde wiefolgt angegeben:
4800,00 (Nettogehalt)
./. 150,00 Werbungskosten pauschal
./. 1050,00 Zins+Tilgung Haus
./. 280,00 Krankenversicherung
./. 200,00 Selbstbehalt KV
./. 670,00 Rentenversicherung
= ca. 2.400,00 maßgebliches Nettoeinkommen.
Nach Abzug 50 % Kindergeld wäre das ein Unterhalt von 293,00.
Meine Frage: Wie hoch ist in diesem Fall das tatsächlich "maßgebliche" Nettoeinkommen und wie hoch der Unterhalt für unser 7 Jahre altes Kind?
Trifft nicht Ihr Problem?
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