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Frage geschrieben am 08.02.2010 19:53:36

Unterhaltsanspruch bei Trennung im Rentenalter

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2484
Hallo

eine Bekannte von mir wird von Ihrem jetzigen Ehemann schlecht behandelt und es werden Existenzängste geschürt, dass sie nichts erhält ausser die Hälfte vom Haus, um sie gefügig zu machen. Deshalb ein paar Fragen zu dem Thema Unterhaltsanspruch.

zu den Fakten:
Er bezieht als Beamter eine Pension
Sie ca. 60 überwiegend Hausfrau und Mutter wird nur eine sehr sehr kleine Rente erhalten; verdient sich als Tagesmutter etwas dazu kleiner 300€
gemeinsames Haus
über 40 Jahre verheiratet

Stimmt es, dass er nicht unterhaltspflichtig ist, da er schon eine Pension bezieht (Frühpensionär)?

Wird der Anspruch nicht wie folgt berechnet?
Pension - Ihre Rente (später) = Differenz
Differenz / 2 = Ihr Anspruch (wenn 1000€ Selbstbehalt nicht unterschritten)
Wenn nicht, wie dann? Abhängigkeiten bzw. Vorraussetzungen?

Vermögensausgleich alles! Halbe Halbe?

Versorgungsausgleich möglich? Wenn ja wie?
Wenn es keinen Versorgungsausgleich gibt, hat sie nach Scheidung einen Anspruch auf Witwenrente oder ist dann nur Hartz4 möglich?

Gibt es eine Handhabe wenn Vermögen in Form von Aktien in den letzten zwei Jahren "umgeschichtet" wurden?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort und eventuell ein paar passende Tipps zur weiteren Vorgehensweise (Handlungsoptionen)

(Zuständigkeitsbereich OLG Köln)


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 8.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.02.2010 20:06:54
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Abend,

ich möchte Ihre verschiedenen Fragen auf der Basis der erteilten Informationen wie folgt beantworten, wobei ich ausdrücklich darauf hinweisen möchte, dass die nachstehenden Ausführungen nur einen ersten Überblick über die Rechtslage geben und keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen können.

Grundsätzlich kann auch ein Rentner/Beamter unterhaltspflichtig sein, denn Rente bzw. Pension sind genauso Einkünfte wie Erwerbseinkommen.

Angesichts der von den Eheleuten seit rund 40 Jahren geführten Eheform, er verdient, sie macht den Haushalt, besteht auch nach einer Scheidung ein Unterhaltsanspruch.

Grundsätzlich ist der Weg der Unterhaltsberechnung von Ihnen korrekt aufgezeichnet worden, nämlich 3/7tel der Differenz beider Einkünfte.


Ob Vermögens- und Versorgungsausgleich stattfindet, richtet sich nach dem Güterstand der beiden. Evt., sind diese Dinge durch einen Ehevertrag bvereits geregelt. Wenn nicht, wird auf Antrag der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Dieser besteht (im Grundsatz) in einer Teilung aller während der Ehe erworbenen Anwartschaften.

Wenn der Versorgungsausgleich nicht stattfindet, bestehen Unterhaltsansprüche weiter; im übrigen müsste dann ggf. ergänzendes Hartz4 beantragt werden.

Der "Vermögensausgleich" ist der Zugewinnausgleich, der durchgeführt wird, wenn kein Ehevertrag besteht.

Ob die von Ihnen erwähnten "Umschichtungen" berücksichtigt werden können, muss im Einzelfall an Hand konkreter Fakten beurteilt werden.

Konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen sind derzeit nicht möglich, weil dazu Ihre Informationen zu spärlich sind. Leben die Parteien schon getrennt? Ist schon ein Scheidungsantrag gestellt?

Falls Sie an einer weitergehenden Beratung Interesse haben, stehe ich dafür gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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