Nun meine Frage.
Was muß er an Unterhalt bezahlen , bzw was kann er anrechnen? Kommen leider auf keinen Nenner, der Vater bezahlt 150€ monatlich und findet das genug.
Antwort geschrieben am 15.03.2011 10:45:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 32
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Ich gehe davon aus, das der Unterhaltsberechtigte in Deutschland lebt und damit deutsche Recht zur Anwendung kommt.
Ausweislich der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (ab 01.01.2011) und Anrechnung des hälftigen Kindergeldes beträgt der Kindesunterhaltbedarf 345 Euro monatlich, bei einem Nettoeinkommen von 2800 Euro. Der Unterhaltsbedarf vermindert sich allerdings, wenn es noch andere Unterhaltsberechtigte gibt. Außerdem kann der Unterhaltspflichtige vom Nettoeinkommen berufsbedingte Aufwendungen sowie Schulden abziehen, so dass sich ein geringeres Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage ergeben kann.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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